Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Entnahmeplan-Rechner ermittelt für zeitlich befristete oder ewige Rente wahlweise die regelmäßige Rentenentnahme, Dynamik, Zinssatz, Kapitalvermögen, Restkapital oder Rentendauer.
Der Vorsorgerechner kombiniert einen Sparplan mit einem Entnahmeplan und berechnet wahlweise Sparrate, Ansparzeit, Rente, Rentendauer, Anspar- oder Entnahmedynamik, Anfangs- oder Restkapital.
Sie legt die Dauer fest, für die die Versicherung die vereinbarte Rente auf jeden Fall zahlt:
Verstirbt der Versicherte innerhalb der Rentengarantiezeit,
erhalten an seiner statt die im Vertrag vereinbarten Begünstigten, in der Regel Angehörige,
die Rentenzahlungen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit.
Erlebt der Versicherte das Ende der Rentengarantiezeit,
erhält er seine Rente als Leibrente selbst bis zu seinem Tod weiter.
Der Einschluss einer Rentengarantiezeit in eine private Rentenversicherung erhöht die Versicherungskosten für den Versicherungsnehmer,
bringt dafür aber auch mehr finanzielle Sicherheit für Angehörige.
Wenn keine Rentengarantiezeit vereinbart ist,
erhält der Versicherte seine Rente ab Renteneintritt üblicherweise als Leibrente, d.h. solange er lebt.
Verstirbt er nach Renteneintritt unerwartet früh, fällt das restliche angesparte Kapital der Versicherung zu.
Viele Versicherungen gewähren deshalb ein Kapitalwahlrecht.
Dabei kann die Versicherungsleistung entweder als regelmäßige Rente (mit oder ohne Rentengarantiezeit) oder aber als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
Im letzteren Fall kann das Kapital dann unabhängig von der Versicherung erneut angelegt und z.B. über einen Entnahmeplan für eine private Rente genutzt, und natürlich auch vererbt werden.
Hierbei hängt die Dauer der Rentenzahlungen dann allerdings von der Höhe des angesparten Kapitals ab –
anders als bei der Versicherung, die die Rente bis zum Lebensende zahlt.