Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Unter dem Nennwert oder Nominalwert versteht man den inneren Wert eines Wertpapiers oder Zahlungsmittels.
Bei Geldscheinen und Münzen ist der Nennwert der aufgedruckte oder eingeprägte Wert,
zu dem das jeweilige Bargeld als Zahlungsmittel verwendet werden kann.
Der Nennwert entspricht zumeist nicht dem Materialwert;
Münzen, deren Materialwert geringer ist als der Nennwert, werden Scheidemünzen genannt.
Bei Wertpapieren unterscheidet man den Nennwert (als inneren, konstanten Eigenwert)
vom Kurswert, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt schwanken kann.
Anleihen werden häufig zum Nennwert ausgegeben,
und ihre Börsenkurse im weiteren Verlauf in Prozent des Nennwerts notiert.
Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert.
Bei Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) und Unverzinslichen Schatzanweisungen
werden die Zinsen als Abschlag (Disagio) vom Nennwert abgezogen;
die Ausgabe erfolgt damit unter Nennwert.
Bei Aktien erfolgt die Ausgabe hingegen üblicherweise mit einem Aufschlag (Agio) auf den Nennwert,
sodass der Kaufkurs hier über dem Nennwert startet.
Beim Einsatz von Wechseln zur Kreditaufnahme
zahlt die Bank den Nennwert des Wechsels abzüglich eines Zinsabschlags als Kreditsumme an den Kreditnehmer.
Entsprechend muss der Nennwert neben der Kreditsumme auch die Zinsen beinhalten.
Diese Form der Kreditaufnahme ist heute selten.