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Finanzbegriffe einfach erklärt QuellensteuerONLINE-FINANZRECHNER
Als Quellensteuer bezeichnet man eine Steuer, die direkt am Ort ihrer Entstehung (der Quelle) erhoben und ans Finanzamt abgeführt wird. Bekannte Quellensteuern sind die Kapitalertragsteuer und die Lohnsteuer. Mit der Lohnsteuer wird Arbeitseinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besteuert. Sie ist eine Form der Einkommensteuer und als Quellensteuer gestaltet: Steuerpflichtiger ist der Arbeitnehmer. Die Lohnsteuer wird jedoch direkt vom Arbeitgeber (der Quelle) berechnet und im Namen des Arbeitnehmers dem Finanzamt übermittelt. Mit der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge werden Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert, wie Zinsen und Dividenden. Auch sie ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und als Quellensteuer gestaltet: Hier ist der Steuerpflichtige der Anleger. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer aber in der Regel bereits vom konto- oder depotführenden Kreditinstitut ermittelt und im Namen des Anlegers ans Finanzamt geleitet. Die Gestaltung von Steuern als Quellensteuer hat verschiedene Gründe. Für den Steuerpflichtigen bedeutet sie eine erhebliche Vereinfachung der Steuererklärung und der laufenden Finanzen; er hat im Steuerjahr direkt sein Nettoeinkommen zur Verfügung. Und auch der Staat hat seinen Nutzen, denn er bekommt die Steuern gleich bei ihrer Entstehung. Lesen Sie weiter: Rabatt Stichwörter
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