Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
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Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Der Sparrechner ermittelt für Banksparpläne wahlweise Endkapital, Sparrate, Dynamik, Zinssatz, Laufzeit oder Anfangskapital bei wählbaren Intervallen für Einzahlung und Zinsgutschrift. Der Rechner legt eine unterjährig lineare Verzinsung zu Grunde.
Mit dem Rechner zum Bausparen berechnen Sie einen Bausparvertrag mit Ansparphase inkl. staatlicher Förderung durch Wohnungsbauprämie (inkl. der Erhöhungen ab 2021) und Arbeitnehmersparzulage sowie Tilgungsphase. Berechnen Sie, ob Bausparen für Sie attraktiv ist.
Der Freistellungsauftrag dient in Deutschland dazu, Kapitalerträge steuerlich freistellen zu lassen.
Kapitalerträge sind in der Regel von der Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) betroffen.
Durch einen Freistellungsauftrag können sich Anleger und Sparer hiervon bis zu einer bestimmten Grenze, dem Sparerpauschbetrag, befreien lassen.
Der Freistellungsauftrag muss direkt bei der jeweiligen Bank eingereicht werden, bei der der Anleger Kunde ist.
Dabei genügt ein Freistellungsauftrag für alle Sparkonten oder Depots bei der jeweiligen Bank.
Die Höhe des Freistellungsauftrags kann hierbei auch auf mehrere Banken bzw. Finanzinstitute verteilt werden,
solange der insgesamt erlaubte Höchstbetrag dabei nicht überschritten wird.
So können etwa auch Freistellungsaufträge für Bausparverträge bei einer Bausparkasse erteilt werden.
Freistellungsaufträge sind eine Möglichkeit, den Abzug der Kapitalertragsteuer
als Quellensteuer bereits im laufenden Steuerjahr zu verringern,
und damit von vornherein mehr Kapitalerträge zu behalten.
Wer keinen Freistellungsauftrag (oder nicht die volle Höhe) nutzt,
kann den zustehenden Freibetrag in entsprechender (verbleibender) Höhe nachträglich bei der Steuererklärung geltend machen.
Bereits erteilte Freistellungsaufträge lassen sich bei Bedarf ändern und umverteilen.