Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Kfz-Steuer-Rechner berechnet die in Deutschland für das Halten eines PKW anfallende Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) in Abhängigkeit von Motorart, Erstzulassung, Hubraum und CO2-Ausstoß des Fahrzeugs.
Die Kfz-Steuer, auch Kraftfahrzeugsteuer oder kurz KraftSt, ist eine jährliche Steuer, die auf das Halten von Kraftfahrzeugen erhoben wird.
Kraftfahrzeuge unterliegen nur dann der Kfz-Steuer, wenn sie zugelassen sind.
Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen fällt außerhalb der Zulassungszeit deshalb keine Kfz-Steuer an.
Die Besteuerung erfolgt nach Art und Eigenschaften des Kraftfahrzeugs:
Pkw mit Erstzulassung bis 30.06.2009 werden nach Motorart (Diesel oder Benziner), Hubraum und Schadstoffklasse besteuert.
Für Pkw mit Erstzulassung ab 01.07.2009 erfolgt die Besteuerung nach Motorart, Hubraum und CO2-Emission,
wobei letztere erst ab einer gewissen Grundmenge auf die Kfz-Steuer angerechnet wird.
Diese Grundmenge richtet sich wiederum nach der Erstzulassung:
Je neuer das Auto, desto weniger CO2-Emission ist steuerfrei.
Elektroautos sind als "emissionsfreie" Fahrzeuge nach Erstzulassung regelmäßig eine gewisse Zeit von der Kfz-Steuer befreit;
Schadstoffemissionen der Stromquelle werden bislang nicht berücksichtigt.
Danach erfolgt die Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
Auch Lkw werden nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert.
Über 3,5 Tonnen werden zusätzlich Schadstoff- und Geräuschemissionen berücksichtigt.
Bei Motorrädern richtet sich die Kfz-Steuer nach dem Hubraum.