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Finanzbegriffe einfach erklärt SparerpauschbetragONLINE-FINANZRECHNER
Der Sparerpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Kapitaleinkünfte. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden bleiben bis in Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei; erst darüber hinaus gehende Kapitaleinkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen. Der jährliche Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Der Sparerpauschbetrag wurde 2009 zusammen mit der pauschalen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer) eingeführt. Dabei wurden der zuvor geltende Sparer-Freibetrag von 750 Euro und die ehemalige Werbungskostenpauschale von 51 Euro zum neuen Sparerpauschbetrag von 801 Euro zusammen gefasst. Gemeinsam veranlagten Ehepartnern steht der doppelte Betrag zur Verfügung. Der Abzug des Sparerpauschbetrags bei der Ermittlung der zu versteuernden Kapitaleinkünfte erfolgt als Werbungskosten. Die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Werbungskosten abzuziehen, wie beispielsweise Depot- und Verwaltungsgebühren, ist dabei entfallen. Bei der Anrechnung des Sparerpauschbetrags muss beachtet werden, dass seit Einführung der Kapitalertragsteuer Dividenden in voller Höhe steuerpflichtig sind. Gleiches gilt für die Gewinnbesteuerung bei Aktienverkäufen und beim Verkauf von Fondsanteilen, jeweils mit Ausnahmen für Altbestände. Lesen Sie weiter: Sparguthaben Stichwörter
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