Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Verzugszins ist ein Zins, den ein Gläubiger von einem Schuldner verlangen kann, der in Zahlungsverzug kommt.
Durch Zahlungsverzug (z.B. wenn ein Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht begleicht) entsteht dem Gläubiger ein finanzieller Schaden.
Der Schuldner ist schadensersatzpflichtig.
Der Verzugszins dient entsprechend als Schadensersatz für Zinsen bzw. Kapitalerträge, die dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug entgehen.
Als Verzugszins werden dabei sowohl die betragsmäßig zu zahlenden Verzugszinsen, als auch der zu Grunde liegende Verzugszinssatz bezeichnet.
Der Verzugszinssatz richtet sich nach dem jeweils geltenden Basiszins:
Nach BGB § 288 beträgt der Mindestzinssatz für Verzugszinsen
5 Prozentpunkte über dem geltenden Basiszins bei Verbrauchergeschäften,
bzw. 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Handelsgeschäften.
Folge Tabelle zeigt die aktuellen und früheren Basiszins- und regulären Verzugszinssätze.
Entsteht dem Gläubiger ein höherer Zinsschaden, kann er auch einen höheren Verzugszins ansetzen.
Verzugszinsen werden taggenau für den Verzugszeitraum und die offene (Rest-) Forderung erhoben.
Teilzahlungen können dabei die Restforderung und damit auch die Summe an Verzugszinsen senken.
In der Regel ist der Verzugszins in der Mahngebühr enthalten.
Verzugszinsen dürfen erst ab Eintritt eines Zahlungsverzugs berechnet werden;
u.U. ist dies bei Zugang einer ersten Mahnung noch nicht der Fall.