Zinsauszahlung
Zinsrechner für einmalige GeldanlageDer Zinsrechner berechnet wahlweise Endkapital, Laufzeit, Zinssatz oder Anfangskapital für Einmalanlagen – wahlweise mit oder ohne Zinseszins, und mit unterjähriger Verzinsung wahlweise linear oder exponentiell. |
ZinseszinstabelleDie Zinseszinstabelle bietet den direkten Vergleich der Guthabenentwicklung bei verschiedenen Zinssätzen und Laufzeiten. |
Entnahmeplan für Rente aus verzinstem KapitalvermögenDer Entnahmeplan-Rechner ermittelt für zeitlich befristete oder ewige Rente wahlweise die regelmäßige Rentenentnahme, Dynamik, Zinssatz, Kapitalvermögen, Restkapital oder Rentendauer. |
Bei Geldanlagen mit Zinsauszahlung werden Zinserträge bei Entstehung direkt an den Anleger ausbezahlt und nicht dem Anlagekapital zugeschlagen.
Die Zinsauszahlung ist damit das Gegenteil der Zinsansammlung, bei der Zinserträge zunächst dem Anlagekapital zugeschrieben (kapitalisiert) werden.
In der Regel erfolgt die Zinsauszahlung direkt auf ein vom Anleger benanntes Girokonto. Nach Zinsauszahlung kann der Anleger über den ausgezahlten Zinsertrag frei verfügen.
Das übliche Auszahlungsintervall ist einmal jährlich. Dies betrifft etwa klassische Anleihen, darunter verschiedene Bundeswertpapiere (Anleihen der Bundesrepublik Deutschland), wie etwa Bundesschatzanweisungen und Bundesobligationen. Auch die 2012 letztmalig aufgelegten Bundesschatzbriefe vom Typ A waren mit jährlicher Zinsauszahlung ausgestattet.
Auch verschiedene Bankanlageformen bieten jährliche Zinsauszahlung, beispielsweise bestimmte Festgeldanlagen und Sparbriefe; beide gibt es in verschiedenen Zinsmodellen. Die Zinsauszahlung erfolgt hier in der Regel zum Jahresende.
Da bei Zinsauszahlung die Zinsen nicht dem Anlagekapital gutgeschrieben werden, kann der Anleger auch nicht von Zinseszins profitieren. Ausgezahlte Zinsen können aber natürlich anderweitig erneut angelegt oder genutzt werden. So kann etwa aus Kapitalvermögen eine Ewige Rente bezogen werden, indem die Zinsen jeweils direkt ausgezahlt werden, das Grundkapital selbst aber unangetastet bleibt.
Die Zinsauszahlung ist von der reinen Zinsabhebung zu unterscheiden. Letztere können Anleger, sofern die Kapitalanlage dies erlaubt, selbst und zu einem beliebigen Zeitpunkt veranlassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zinsen zuvor dem Anlagekapital zugeschrieben wurden, also grundsätzlich Zinsansammlung stattfindet.
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