Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Mietzins bezeichnet vor allem im österreichischen und schweizer Sprachgebrauch die Gegenleistung, die ein Mieter dem Vermieter schuldet.
In Deutschland wird statt von Mietzins meist nur kurz von Miete gesprochen.
Früher bezeichnete der Begriff Miete nur die Vertragsart, während der Mietzins für die vom Mieter zu erbringende Gegenleistung stand.
In Österreich und der Schweiz hat sich der Begriff Mietzins bisher erhalten und ist dort weiterhin gebräuchlich.
In Deutschland hat sich die "Miete" hingegen im Lauf der Zeit für beide Fälle durchgesetzt.
Alternativ sind auch die Begriffe Mietpreis, Miethöhe oder Mietzahlung üblich.
Während prinzipiell beliebige Güter vermietet werden können, ist das wohl üblichste Mietobjekt die Wohnung,
die der Vermieter dem Mieter im Rahmen eines Mietvertrags zur Nutzung überlässt.
Der Mieter schuldet dem Vermieter als Gegenleistung dann den Mietzins.
Mietzinsen können für den Vermieter eine wesentliche Einnahmequelle darstellen,
weshalb sich Immobilien auch als Kapitalanlage nutzen lassen.
Der Mietzins bzw. die Miete unterliegt in Deutschland der Einkommensteuer.
Für Mieter hingegen belegen die Mietkosten oft einen Großteil des Einkommens.
Familien mit knappem Einkommen können deshalb in Deutschland mit dem
Wohngeld einen staatlichen Zuschuss zur Miete erhalten.