Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Der Zinsrechner zum Zuwachssparen bzw. Wachstumssparen ermittelt bei jährlich unterschiedlichen Zinssätzen (z.B. Bundesschatzbriefe) die Guthabenentwicklung und Rendite.
Der Sparbuch-Rechner erlaubt die Berechnung von Guthaben und Zinsen über einen längeren Zeitraum für regelmäßige und unregelmäßige Einzahlungen sowie für variable Zinssätze.
Unter Nichtbankeinlagen versteht man Einlagen einer Nichtbank bei einer Bank oder Sparkasse.
Nichtbankeinlagen sind damit Einlagen von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen bzw. staatliche Stellen
(soweit diese nicht selbst Banken bzw. kreditwirtschaftlich aktiv sind)
bei Banken und Sparkassen.
Der Begriff Nichtbankeinlagen fällt häufig in Zusammenhang mit der Einlagensicherung von Banken,
hier speziell mit dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken:
Dieser sichert alle Nichtbankeinlagen,
effektiv also die Guthaben aller Bankkunden (sofern nicht selbst eine Bank) bis zu einer gewissen Höhe.
Geschützt sind darüber sog. Sichteinlagen (wie Tagesgeld- und Girokonten),
Termineinlagen (wie Festgeldkonten), Spareinlagen (wie Sparbücher)
und Sparbriefe,
die Nichtbanken bei einer Bank oder Sparkasse führen.
Andere Anlageformen, wie Fondsanlagen und Wertpapiere (wie Aktien), werden hingegen nicht über den Einlagensicherungsfonds geschützt,
weil es sich hierbei nicht um tatsächliche Nichtbankeinlagen handelt (sondern die Bank diese nur für den Kunden im Depot verwahrt).
Dadurch sind sie im Fall einer drohenden Bankinsolvenz ohnehin sicher.
Anstelle von Nichtbankeinlagen spricht man im Alltagsgebrauch meist schlicht von Bankeinlagen,
womit allgemein Einlagen bei der Bank oder Sparkasse gemeint sind,
ohne speziell darauf einzugehen, von wem diese Einlagen stammen.