|
Brutto-Netto-Rechner für Lohn und Gehalt LohnsteuerÜBERSICHT
Häufige Fragen zum Lohn- und Gehaltsrechner Lohnsteuer Beitragssätze der Sozialversicherung Beitragssatz der Rentenversicherung Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung Beitragssatz der Krankenversicherung Beitragssatz der Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung ONLINE-FINANZRECHNER
Die Lohnsteuer ist eine von mehreren Erhebungsformen der Einkommensteuer. Denn der Bund erhebt, wie praktisch alle Staaten, Abgaben auf alle Arten von Einkommen. Über die Lohnsteuer wird das Arbeitseinkommen (Lohn bzw. Gehalt) von Arbeitnehmern besteuert. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber noch vor Auszahlung des Lohns oder Gehalts in der Regel monatlich direkt ans Finanzamt abgeführt. Es handelt sich also um eine Einkommensteuer-Vorauszahlung, sowie um eine Quellensteuer, weil sie direkt an der Quelle abgeführt wird. Die Höhe der Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber, ausgehend vom Bruttolohn, nach offiziellen Lohnsteuertabellen bzw. Steuerberechnungsformeln ermittelt. Dabei werden diverse Steuermerkmale berücksichtigt, allen voran die Steuerklasse, die auf der mittlerweile elektronischen Lohnsteuerkarte ("Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale") verzeichnet ist. Verschiedene Freibeträge wie Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag werden direkt mit eingerechnet. Dieses Verfahren hat zwei Vorteile: Der Bund kann die Lohnsteuer bereits im laufenden Steuerjahr einziehen und damit kalkulieren. Arbeitnehmer erfahren ihrerseits einen kontinuierlichen Steuerabzug und müssen nicht nach Jahresende im Rahmen der Steuererklärung ihre gesamte Einkommensteuer auf einen Schlag zahlen. Lohnsteuer und SteuererklärungIm Optimalfall entspricht die im laufenden Jahr entrichtete Lohnsteuer genau der Einkommensteuerschuld, und der Arbeitnehmer braucht keine zusätzliche Steuererklärung abzugeben. Dann bewirkt das Verfahren zusätzlich eine Arbeitsersparnis für den Arbeitnehmer. Zumeist können Arbeitnehmer jedoch zusätzliche Ausgaben oder Aufwendungen von der Steuer absetzen. In diesem Fall übersteigt die schon entrichtete Lohnsteuer die eigentliche Einkommensteuerschuld, und der Arbeitnehmer erhält bei Abgabe einer Steuererklärung den Differenzbetrag zurück erstattet. Die Abgabe einer Steuererklärung ist in diesem Fall zumeist freiwillig, für Arbeitnehmer aber empfehlenswert, da es sich um stattliche Beträge handeln kann. Wurde hingegen weniger Lohnsteuer abgeführt, als Einkommensteuerschuld besteht (beispielsweise, weil ein Arbeitnehmer zusätzliche, nicht vorab-besteuerte Einnahmen hatte), muss der Arbeitnehmer den noch ausstehenden Differenzbetrag nachträglich entrichten. In dem Fall ist eine Steuererklärung unausweichlich. Zuschlagsteuern zur LohnsteuerNach der Lohnsteuer richten sich zwei weitere so genannte Zuschlagsteuern: Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag betragen jeweils einen prozentualen Anteil der Lohnsteuer und werden mit ihr zusammen erhoben. Unser Lohn- und Gehaltsrechner ermittelt anhand Ihrer Steuermerkmale die Höhe Ihrer Lohnsteuer, der Zuschlagsteuern, der Sozialabgaben und den daraus resultierenden Nettolohn. Lesen Sie weiter: Steuerklasse |
|
||