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![]() Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland BundesschatzbriefeONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Bundeswertpapiere – Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland Unverzinsliche Schatzanweisungen Inflationsindexierte Bundesobligationen Bundesschatzbriefe Inflationsindexierte Bundesanleihen 2013 – Aus für reine Privatanleger-Bundeswertpapiere 2013 – Bundesfinanzagentur stellt kostenlose Schuldbuchkonten ein Jährlich steigende Zinsen, flexible Laufzeit: Bundesschatzbriefe waren die Klassiker unter den Bundeswertpapieren. Ihre Ausgabe wurde 2013 aus Kostengründen eingestellt. Bundesschatzbriefe gehörten zu den Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland und waren speziell auf Privatanleger ausgerichtet. Sie waren mit einem bei Emission festgelegten Stufenzins ausgestattet und wurden in zwei Varianten ausgegeben: Bundesschatzbriefe vom Typ A hatten eine Laufzeit von sechs Jahren, wobei die Zinsen jährlich an die Anleger ausgezahlt wurden. Am Ende der Laufzeit erhielten Anleger ihr angelegtes Kapital zurück, samt der letzten Zinsrate. Bundesschatzbriefe vom Typ B liefen dagegen sieben Jahre. Dabei wurden die Zinsen jährlich dem Anlagekapital zugeschlagen (thesauriert) und ab dem Folgejahr mitverzinst, woraus sich ein Zinseszinseffekt ergab. Am Ende der Laufzeit bekamen Anleger ihr angelegtes Kapital samt allen Zinsen und Zinseszinsen auf einmal zurück. Anleger mussten aber nicht die volle Laufzeit abgewarten: Bundesschatzbriefe hatten lediglich eine Mindesthaltezeit von einem Jahr. Ab dann war eine vorfällige Rückgabe möglich, wobei das freigewordene Kapital gebührenfrei wahlweise in andere Bundeswertpapiere angelegt oder auf ein Girokonto ausgezahlt werden konnte. Die Mindestanlagesumme betrug bei Bundesschatzbriefen 50 Euro. Vorfällige Rückgaben waren auf 5.000 Euro pro Anleger und 30 Zinstage beschränkt. Bundesschatzbriefe wurden nicht an der Börse gehandelt, sondern konnten nur direkt bei der Finanzagentur oder bei Banken und Sparkassen erworben werden. In Kombination mit der Rückgabeschränkung waren sie damit nur bedingt liquide und ähnelten in ihrem Aufbau Zuwachs-Sparplänen – nur eben als Bundeswertpapiere. Dazu gehörte auch ein Maximum an Sicherheit: Die Bundesrepublik Deutschland gilt als einer der sichersten Schuldner weltweit; ein Zahlungsausfall war kaum zu befürchten, das Emittentenrisiko also bei praktisch null. Und da Bundesschatzbriefe auch nicht börsengehandelt wurden, gab es auch kein entsprechendes Kursrisiko; für Anleger war damit die Rendite ihrer Bundesschatzbriefe ganz klar kalkulierbar. Selbst bei vorzeitiger Rückgabe. Angesichts der hohen Sicherheit und der zumindest bedingten Liquidität boten Bundesschatzbriefe aber natürlich keine allzu hohen Zinsen. Der Stufenzins sollte Anlegern als Ansporn dienen, ihre Wertpapiere möglichst lange zu halten. Er wurde regelmäßig an die aktuelle Marktlage angepasst, wobei einmal erworbene Bundesschatzbriefe ihre Zinssätze fest beibehielten. Konkurrierende Bankprodukte wie o.g. Zuwachs-Sparpläne lieferten jedoch oft höhere Zinsen. Wie bei allen Geldanlagen waren auch Zinsgewinne aus Bundesschatzbriefen steuerpflichtig im Rahmen der Abgeltungssteuer. Zur Verwaltung der Bundesschatzbriefe konnten sich Anleger kostenloser Schuldbuchkonten bei der Finanzagentur bedienen. Bundesschatzbriefe stellten damit eine interessante Option für alle dar, die nicht unbedingt auf dicke Rendite, sondern auf Sicherheit und Kalkulierbarkeit bedacht waren, und trotzdem gerne einmal in Bundeswertpapiere investieren wollten. Einstellung des Verkaufs von Bundesschatzbriefen ab 2013Auf Beschluss des Bundes gibt die Finanzagentur seit 2013 keine weiteren Bundesschatzbriefe mehr aus. Das hat wirtschaftliche Gründe: Durch das anhaltende Zinstief waren die Zinsen der Bundesschatzbriefe so weit gesunken, dass sie sich für Privatanleger schlicht nicht mehr lohnten, und sich der Verwaltungsaufwand für den Bund nicht mehr rechnete. Die letzten Bundesschatzbriefe laufen damit 2019 aus; noch gehaltene Bundesschatzbriefe können noch bis zu ihrer Fälligkeit weiter über die kostenlosen Schuldbuchkonten der Finanzagentur verwaltet werden. Eine Neuauflage ist nicht ausgeschlossen, falls die Zinsen wieder entsprechend steigen. Bundesschatzbriefe im Überblick
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