Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Dividenden werden, wie alle anderen Kapitalerträge,
seit 2009 über die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert.
Die Abgeltungssteuer gilt für alle Dividenden, die dem Anleger ab dem 1. Januar 2009 zugeflossen sind bzw. zufließen.
Dabei unterliegen Dividenden – wie auch realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen –
in voller Höhe der Abgeltungssteuer.
Wird auf Dividenden aus Aktien ausländischer Unternehmen bereits im Herkunftsland eine Quellensteuer erhoben,
kann der Anleger diese auf die Abgeltungssteuer anrechnen.
Entfallen ist hingegen das zuvor angewandte Halbeinkünfteverfahren.
Dadurch hat sich die Dividendenbesteuerung grundlegend geändert:
Nach dem alten Halbeinkünfteverfahren wurden Dividenden über die normale Einkommensteuer versteuert (d.h. mit einem Steuersatz bis zu 45 %) plus Solidaritätszuschlag,
plus ggf. Kirchensteuer.
Dabei mussten Dividenden allerdings nur zur Hälfte überhaupt versteuert werden, die andere Hälfte blieb steuerfrei.
Lediglich zur Berechnung der Kirchensteuer diente die volle Dividende als Bemessungsgrundlage.
Im Endeffekt ist die Dividendenbesteuerung damit mit Einführung der Abgeltungssteuer gestiegen (wenngleich auch vereinfacht worden).
Zwar ist der Steuersatz der Abgeltungssteuer mit festen 25 % zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer oft niedriger als der zuvor bei der Dividendenbesteuerung angewandte Einkommensteuersatz;
jedoch ist die Steuerlast für Dividenden durch die Aufgabe des Halbeinkünfteverfahrens nun insgesamt höher.
Noch deutlicher wirkt sich die Abgeltungssteuer auf realisierte Kursgewinne aus Aktienanlagen aus.