Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Der Sparrechner ermittelt für Banksparpläne wahlweise Endkapital, Sparrate, Dynamik, Zinssatz, Laufzeit oder Anfangskapital bei wählbaren Intervallen für Einzahlung und Zinsgutschrift. Der Rechner legt eine unterjährig lineare Verzinsung zu Grunde.
Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags bleiben steuerfrei.
Seit dem Jahr 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Ehepaare.
Bis zum Jahr 2022 betrug er 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Ehepaare.
Dieser pauschale Freibetrag steht jedem Sparer zu;
erst darüber hinaus gehende Kapitalerträge müssen versteuert werden.
Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist der Sparer-Pauschbetrag damit an die Stelle des alten Sparer-Freibetrags (750 Euro)
und der alten Werbungskostenpauschale (51 Euro) aus dem vorherigen Steuermodell getreten;
beide Beträge ergeben in Summe genau den Sparer-Pauschbetrag, der bis Ende 2022 galt, bevor es ab 2023 zu einer geringfügigen Erhöhung kam.
Anders als im vorherigen Steuermodell gibt es beim Sparer-Pauschbetrag jedoch in der Regel nicht mehr die Möglichkeit,
darüber hinaus gehende, tatsächlich angefallene Werbungskosten wie beispielsweise Depot- und Verwaltungsgebühren steuerlich abzusetzen.
Um den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen, kann der konto- oder depotführenden Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Die Bank berücksichtigt den Pauschbetrag damit direkt bei der Berechnung der Abgeltungssteuer,
sodass bereits im laufenden Jahr weniger Steuer abgezogen wird.
Der Sparer-Pauschbetrag kann auch auf mehrere Freistellungsaufträge aufgeteilt und diese auf mehrere Banken verteilt werden.
Alternativ, etwa wenn keine Freistellungsaufträge erteilt wurden oder diese unvorteilhaft verteilt waren,
kann der Sparer-Pauschbetrag auch rückwirkend im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Der Sparer erhält dann zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurück erstattet.