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Finanztipps für Familien mit Kindern Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis Neue Kleider, Konsolenspiel, ein eigener Fernseher: Eltern müssen wissen, ab wann Kinder selbständig Geschäfte tätigen können, in welchem Umfang, mit welchem Geld – und was passiert, wenn Kinder sich einmal nicht daran halten. Gesetzlich ist das nämlich ziemlich genau geregelt. Unter einem Alter von 7 Jahren sind Kinder grundsätzlich noch nicht geschäftsfähig. Das heißt, in diesem Alter können sie eigentlich noch gar keine eigenen Kaufgeschäfte tätigen. Theoretisch nicht einmal ein Eis im Schwimmbad; da die Eltern allerdings die Aufsichtspflicht haben und in der Regel nicht weit sind, werden solche Kleinstgeschäfte in der Regel dann doch akzeptiert. Was aber, wenn ein sechsjähriges Kind nachmittags auf eigene Faust ins Kaufhaus geht und sich von den 20 Euro, die ihm die Oma zum Geburtstag geschenkt hat, ein Konsolenspiel kauft? Ein solches Geschäft ist grundsätzlich unwirksam, die Eltern können das Spiel zurückbringen und das Geld zurückfordern. Das Risiko liegt auf Seiten des Verkäufers; er muss sich vom Alter des Kindes überzeugen. Beschränkte Geschäftsfähigkeit ab 7 Jahren – TaschengeldparagraphDas ändert sich ab dem Alter von 7 Jahren. Ab dann sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, sie können nun eigene Kaufgeschäfte tätigen, brauchen dafür aber die Einwilligung der Eltern. Solange die Einwilligung nicht vorliegt, ist das Geschäft "schwebend unwirksam". Es wird nur dann wirksam, wenn die Eltern zustimmen. Stimmen die Eltern nicht zu, bleibt das Geschäft unwirksam, und die Eltern können wiederum die Rückabwicklung verlangen. Damit Kinder nun nicht bei jeder Kleinigkeit die Einwilligung ihrer Eltern einholen müssen, gibt es den Taschengeldparagraphen. Der besagt, dass Kinder ab 7 Jahren dann selbständig wirksame Geschäfte tätigen können, wenn sie das mit Mitteln tun, die ihnen "zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung" von ihren Eltern oder anderen Personen überlassen worden sind. Praktisch bedeutet das: Ein Kind darf von seinem Taschengeld kaufen, was es möchte, soweit es von den Eltern frei zur Verfügung gestellt wurde. Die Regelung umfasst aber nicht nur Taschengeld, sondern beispielsweise auch Geldgeschenke von Verwandten (solange diese nicht eindeutig anderweitig zweckgebunden sind), und ebenso selbstverdientes Geld, zum Beispiel aus einem Ferienjob. Kaufgeschäfte durch Kinder, die sich in einem taschengeldüblichen und altersangemessenen Rahmen bewegen und in bar getätigt werden, werden so in der Regel akzeptiert. Ein 12-jähriges Kind kann also selbständig ohne Weiteres eine Musik-CD für 15 Euro kaufen. Versucht das gleiche Kind aber, ein paar Schuhe für 100 Euro oder einen Fernseher für noch weit mehr Geld zu kaufen, wird der Verkäufer doch die Einwilligung der Eltern haben wollen. Der Taschengeldparagraph sagt zwar nichts über Geldbeträge aus: Ein Kind kann sein Geld auch ansparen und entsprechend teurere Sachen selbständig kaufen. Das Risiko, ob es sich dann tatsächlich um das eigene Geld des Kindes handelt, liegt aber auch hier auf Seiten des Verkäufers. Ist ein solches Geschäft nämlich unwirksam und die Eltern wollen das Geschäft rückabwickeln, können aber die Ware nicht mehr (intakt) zurückgeben, etwa weil das Kind besagte 100-Euro-Schuhe bereits kräftig getragen hat, muss der Verkäufer das Geld trotzdem zurückzahlen – und hat das Nachsehen. Volle Geschäftsfähigkeit ab 18 JahrenAb 18 Jahren sind Kinder schließlich voll geschäftsfähig. Das heißt, sie können Geschäfte gleich welcher Art ohne die Einwilligung ihrer Eltern tätigen. Erst ab jetzt können sie auch selbständig Kredite aufnehmen, den Dispo auf ihrem Konto nutzen, und Kaufgeschäfte auf Ratenzahlung tätigen. Darin liegt natürlich auch die Gefahr, dass Kinder nun plötzlich mehr Geld ausgeben, als sie haben, und Schulden ansammeln. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, dass sich Eltern dieser Umstände bewusst sind, und ihren Kindern möglichst früh den verantwortungsvollen Umgang mit Finanzen nahebringen. Lesen Sie weiter: Kinder und Handys |
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