Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche
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Ein eigenes Girokonto ermöglicht es Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren, den Umgang mit der Bank und bargeldlosem Zahlungsverkehr zu üben. Schulden können dabei keine entstehen.
Mit dem Taschengeld fängt es an: Kinder üben zunächst den Umgang mit Bargeld. Der nächste große Schritt ist dann ein eigenes Jugend-Girokonto, auf das die Eltern zum Beispiel fortan das Taschengeld überweisen. So erlernen Kinder den Umgang mit Geld, der über reines Bargeld hinausgeht. Sie lernen, wie der bargeldlose Zahlungsverkehr funktioniert, mit Überweisungen und Online-Banking, wie man seinen Kontostand im Blick behält (wesentlich bequemer als beim Sparschwein), und wie man angesichts all dieses unbaren Geldes wieder an Bargeld kommt.
Die meisten Banken und Sparkassen bieten Jugend-Girokonten für Jugendliche und Kinder ab 12 Jahren an. Da Kreditinstitute immer gerne um junge Neukunden werben, ist die Kontoführung meist kostenlos, mitunter gibt es auch die Bankkarte gebührenfrei dazu, und obendrein kleine Geschenke oder sogar ein paar Zinsen aufs Kontoguthaben. Etwas Vorsicht ist vor versteckten Kosten geboten: Manchmal sind Jugend-Girokonten gleich noch mit einer Clubmitgliedschaft oder ähnlichem verbunden, wobei dann doch eine Jahresgebühr fällig wird. Die kann man aber abwählen.
Solange Kinder noch unter 18 Jahre alt sind, brauchen sie zur Eröffnung eines Girokontos das Einverständnis der Eltern. Die Eltern können auch festlegen, über welche Kontofunktionen ihre Kinder verfügen dürfen, und über welche noch nicht.
Was kann ein Jugend-Girokonto?
Geben die Eltern ihr o.k., bieten Jugend-Girokonten fast alle Funktionen "normaler" Girokonten. So können Kinder und Jugendliche beispielsweise:
- Bargeld einzahlen und abheben. Auch per Bankkarte am Geldautomaten, sofern die Eltern ihr Einverständnis zur Bankkarte gegeben haben.
- Mit der Bankkarte bargeldlos bezahlen
- Überweisungen tätigen
- Am Online-Banking teilnehmen, wobei hier natürlich ebenso wie bei anderen Girokonten auf die Sicherheit geachtet werden muss.
Was geht nicht mit einem Jugend-Girokonto?
Kinder und Jugendliche sind per Gesetz noch nicht kreditfähig. So können sie sich nicht durch unüberlegte Ausgaben verschulden. Wer unter 18 Jahre alt ist, kann deshalb: noch keine Kreditkarte zum Girokonto bekommen. Ausgenommen sind Prepaid-Kreditkarten, die wie Kreditkarten verwendet werden können, aber auf Guthabenbasis laufen. das Girokonto nicht überziehen. Jugend-Girokonten sind reine Guthabenkonten. Die Bank darf Kindern und Jugendlichen weder einen Dispokredit einräumen, noch eine Kontoüberziehung ausführen.
Mit einem eigenen Jugend-Girokonto können Kinder und Jugendliche so weitere Erfahrung mit Geld sammeln, die sie später einmal brauchen. Gleichzeitig bewegen sie sich noch in einem rechtlich geschützten Rahmen. Eltern brauchen sich also nicht zu sorgen: Sollte das Girokonto ihres Kindes einmal leer sein, ist auch das eine Erfahrung, Schulden können dabei aber nicht entstehen.
Das ändert sich abrupt mit dem 18. Geburtstag. Ab dann sind Kinder voll geschäfts- und kreditfähig. Banken nehmen das gerne zum Anlass, von sich aus einen Dispokredit einzuräumen und eine Kreditkarte zu vergeben. Darauf sollten Eltern ihre Kinder unbedingt vorbereiten. Andernfalls kann es gerade in dem Alter allzu verlockend sein, plötzlich über so viel mehr Geld verfügen zu können, als man eigentlich auf dem Konto hat – was nun auch tatsächlich in die Schulden führen kann. Wichtig ist es deshalb, Kinder von vornherein dazu anzuhalten, verantwortungsvoll mit dem Girokonto umzugehen.
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