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Finanztipps für Familien mit Kindern Arbeitslosengeld (ALG I)ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Arbeitslosengeld (ALG I) Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis Verlieren Eltern ihre Arbeit, gerät schnell die ganze Familie in finanzielle Bedrängnis. Über die Zeit, bis neue Arbeit gefunden ist, hilft der Staat deshalb mit Arbeitslosengeld (ALG I) zumindest anteilig hinweg. Das Arbeitslosengeld (ALG I) ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, in der Arbeitnehmer pflichtversichert sind. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss man arbeitslos sein, sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden (damit gilt das ALG I als beantragt), und in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate pflichtversichert gewesen sein. Pflichtversichert sind vor allem Arbeitnehmer, was auch Eltern in Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeldbezug sowie Arbeitnehmer im Krankengeldbezug einschließt. Höhe und Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG I)Das Arbeitslosengeld wird anhand des Vorjahreseinkommens berechnet. Eltern mit einem oder mehreren Kindern erhalten bis zu 67 Prozent ihres maßgeblichen Nettoeinkommens als Arbeitslosengeld. Ausschlaggebend dafür ist, dass für die Kinder noch ein Kindergeldanspruch besteht. Arbeitslose Personen ohne Kinder erhalten nur 60 Prozent des Vorjahres-Nettos. Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei. Die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange man in den letzten fünf Jahren insgesamt pflichtversichert war. In der Regel liegt sie zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Weil es mit zunehmendem Alter schwerer wird, neue Arbeit zu finden, verlängert sich die maximale Bezugsdauer ab einem Alter von 50 Jahren. Arbeitslosengeld (ALG I) in vollem Umfang erhaltenDamit das Arbeitslosengeld vollumfänglich gezahlt wird, sind weitere Voraussetzungen zu beachten. So muss man sich spätestens 3 Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet (z.B. bei Kündigung, oder wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft), bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden. Spätestens am Werktag, nachdem die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, muss man sich bei der Arbeitsagentur zusätzlich arbeitslos melden, denn das Arbeitslosengeld wird erst von diesem Tag an gezahlt. Die Arbeitslosmeldung kann auch schon bis zu 3 Monate im Voraus erfolgen. Um die Fristen nicht zu versäumen, können Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt zunächst telefonisch erfolgen. Daneben muss man dem Arbeitsamt zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und sich selbst aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Letzteres ist oft fruchtbarer, denn Sie selbst können am besten auf Ihre beruflichen Wünsche und Möglichkeiten und die Situation Ihrer Familie eingehen. Dabei kann man auf die Unterstützung des Arbeitsamtes zurückgreifen – auch auf finanzielle Unterstützung, wie Zuzahlungen zu Bewerbungs-, Reise und ggf. Umzugskosten, oder die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für Familien mit geringem Einkommen gibt es weitere staatliche Unterstützungen, auch speziell für Kinder. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Kapiteln. Lesen Sie weiter: Arbeitslosengeld II (Hartz IV) |
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