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Finanztipps für Familien mit Kindern Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis Ein guter Versicherungsschutz ist wichtig, auch schon für Kinder. Bei manchen Versicherungen sind sie über ihre Eltern mit geschützt – aber nur bis zu einem gewissen Alter, und auch nicht bei allen. Hier erfahren Sie, ab welchem Alter Ihr Kind selbst versichert sein muss. Gesetzliche KrankenversicherungBei der Krankenversicherung muss man zwischen gesetzlichen und privaten Kassen unterscheiden. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können die Kinder zumindest bis zum Alter von 18 Jahren beitragsfrei mitversichert werden. Haben die Kinder anschließend noch keinen Job gefunden, kann sich diese Familienversicherung bis zum Alter von 23 Jahren verlängern. Solange die Kinder noch in der Ausbildung sind, sogar bis zum Alter von 25 Jahren. Ausgenommen sind Auszubildende, die ein reguläres Ausbildungsentgelt bekommen: Sie sind, auch schon unter 18 Jahren, über ihren Ausbilder selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Auch Fachschüler und Studenten sind eigentlich ab Studienbeginn selbst gesetzlich versicherungspflichtig. In diesem Fall können Kinder jedoch bis zum Alter von 25 Jahren weiter über die Eltern familienversichert bleiben. Anschließend steht ihnen, bis zum Alter von 30 Jahren, zum Ende des 14. Fachsemesters oder dem Ausbildungsende die studentische Krankenversicherung offen. Die entspricht der gesetzlichen Krankenversicherung, aber zu günstigeren Beiträgen. Danach müssen sich die Kinder dann endgültig selbst krankenversichern, oder sind als Arbeitnehmer natürlich gesetzlich pflichtversichert. Private KrankenversicherungHier gibt es keine Familienversicherung. Kinder privat versicherter Eltern müssen daher von Anfang an selbst versichert werden, und sind dabei voll beitragspflichtig. Kinder bekommen allerdings meist einen günstigeren Kindertarif, wenn die Eltern sie bei ihrer eigenen Kasse mit anmelden. Der gilt mindestens bis zum Alter von 18 Jahren, und wenn die Kinder noch in der Ausbildung sind, teils bis zum Alter von 27 Jahren. Haben Sie als Eltern einen Beihilfeanspruch, gilt der auch für Ihre Kinder. Jedoch nur so lange, wie Sie auch einen Kindergeldanspruch haben – mindestens also bis 18 Jahre, und längstens (falls die Kinder noch in Ausbildung sind) bis zum Alter von 25 Jahren. Werden bislang privat krankenversicherte Kinder versicherungspflichtig, etwa, weil sie eine vergütete Berufsausbildung starten oder als Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze erwerbstätig sind, steht unabhängig vom Alter der Wechsel in die gesetzliche (bzw. studentische) Krankenkasse an. Eine Ausnahme bilden bislang privat versicherte Studenten und Fachschüler: Sie können sich auf Wunsch bei Studienbeginn von der Versicherungspflicht (s.o.) befreien lassen und weiter privat versichert bleiben. Aber Vorsicht, diese Wahl gilt dann ggf. für die gesamte Studiendauer, sodass das Kind nicht mit 25 Jahren in die studentische Krankenversicherung eintreten kann, sondern sich privat vollversichern muss. Aus diesem Grund bieten private Krankenkassen häufig vergünstigte Studententarife an, die maximal bis zu einem Alter von 34 Jahren genutzt werden können. PrivathaftpflichtversicherungWeit einfacher läuft es in der Privathaftpflichtversicherung. Hier brauchen zunächst nur die Eltern einen entsprechenden Familientarif. Darüber sind Kinder dann mindestens bis zum Alter von 18 Jahren mitversichert. Befinden sich die Kinder noch in der Erstausbildung und sind noch nicht selbst verheiratet, kann sich der Versicherungsschutz über die Eltern bis maximal zum Alter von 25 Jahren verlängern. Erst ab dann brauchen Kinder einen eigenen Vertrag. Wichtig: Oft bleiben Kinder über 18 Jahren nur dann über die Eltern mitversichert, wenn sie die Erstausbildung gleich nach dem Schulabschluss beginnen. Möchte Ihr Kind vorher etwa noch eine längere Reise unternehmen, muss es sich also ggf. bereits selbst versichern. Private UnfallversicherungIn der privaten Unfallversicherung hat jeder nur seinen eigenen Schutz. Eltern sollten für ihre Kinder deshalb möglichst von Anfang an eine eigene Versicherung abschließen. Eine zusätzliche Kinder-Invaliditätsversicherung, die den Schutz der reinen Unfallversicherung erweitert, kann zumeist ab einem Alter von 1 Jahr abgeschlossen werden, und gilt in der Regel, bis das Kind etwa 20 Jahre alt ist. Wenn möglich, können Unfall- und Invaliditätsversicherung anschließend durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt werden. BerufsunfähigkeitsversicherungAuch hier ist jeder nur selbst versichert. Für den finanziellen Schutz der Kinder sollten Eltern deshalb zunächst bei ihrer eigenen Police eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren. Für Kinder wird der Ausbildungsbeginn dann als guter Zeitpunkt empfohlen, sich selbst zu versichern. Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man nicht zu lange warten, sonst steigt das Risiko, wegen Vorerkrankungen vom Versicherer abgelehnt zu werden, oder nur eine sehr teure Police abschließen zu können. Wichtig: Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten immer eine Nachversicherungsmöglichkeit beinhalten. Damit lassen sich die Leistungen nachträglich ohne erneute Risikoprüfung anpassen. Zum Beispiel, wenn das Einkommen der Kinder steigt, oder sie später selbst Kinder bekommen. LebensversicherungDiese Versicherung brauchen zunächst nur die Eltern. Für Kinder lohnt sich eine Lebensversicherung erst dann, wenn sie ihrerseits Angehörige für den eigenen Todesfall absichern möchten, seien es die Eltern im Alter, oder wiederum die eigenen Kinder. Lebensversicherungen können Kinder zumeist ab 18 Jahren abschließen; ab wann es tatsächlich sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. 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