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ÜBERSICHT

Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien

Was kosten Kinder?

Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch

Spartipps für Familien mit Kindern

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld

Elterngeld Plus

Elternzeit

Betreuungsgeld

Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern

Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern

Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen

Sparen für Kinder

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen

Kind und Steuern: Kinderfreibetrag

Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Versichern für Kinder: Privathaftpflicht

Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung

Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung

Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?

Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?

Kinder und Handys

Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?

Kinder im Straßenverkehr

Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken?

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder

Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?

Kinder und Taschengeld

Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche

So lernen Kinder Sparen

Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden

Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen

Konflikte mit Kindern

Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen

Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz

Schulpflicht

Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser?

Was kostet ein Studium?

Kindern ein Studium finanzieren

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis

Führerschein und erstes eigenes Auto

Die erste eigene Wohnung

Heute haben die meisten Kinder ein eigenes Handy. Das hat eindeutige Vorteile, birgt aber auch Risiken. Hier erfahren Sie, was es zu beachten gilt, wenn Ihr Kind ein Handy möchte.

Zunächst die Kostenseite: Was spricht für ein Prepaidhandy, was für ein Vertragshandy?


Ein Handy mit Prepaidkarte erleichtert Eltern wie Kindern die Kontrolle über die Handynutzung und deren Kosten. Stellen Sie Ihrem Kind ein bestimmtes monatliches Budget fürs Handy zur Verfügung, kann es direkt üben, damit zu haushalten. Viel passieren kann dabei nicht – ist das Budget aufgebraucht, funktioniert das Handy einfach für den Rest des Monats nicht mehr. Wichtig für den Lerneffekt ist natürlich, dass die Eltern dann konsequent bleiben.

Frage: Kann das Kind nicht einfach ohne Wissen der Eltern von seinem übrigen Taschengeld eine neue Prepaidkarte kaufen? Ja, das kann es. Ab einem Alter von 7 Jahren sind Kinder begrenzt geschäftsfähig, und können mit Geld, das ihnen frei zur Verfügung steht, selbständig Dinge kaufen. Eine Prepaidkarte um 15 Euro ist da kein Problem. Einen Lerneffekt hat dies aber trotzdem, denn dann ist eben für den restlichen Monat das Taschengeld aufgebraucht.

Mit einem Vertragshandy können Eltern hingegen sicherstellen, dass das Handy nicht plötzlich leer ist, wenn es gebraucht wird. Mit einem heute üblichen Flatratevertrag sprengen Kinder mit normalem Telefonieren und SMSen auch nicht mehr die Kosten. Anders sieht es allerdings aus, wenn Klingeltöne, kostenpflichtige Spiele oder ähnliches heruntergeladen werden. Entsprechende Nummern sollten Sie daher vom Anbieter sperren lassen, denn in der Regel müssen ohnehin die Eltern den Vertrag abschließen.

Frage: Kann ein Kind auch ohne Zustimmung der Eltern einen Handyvertrag abschließen? Im Prinzip ja. Hier gilt das gleiche wie im obigen Beispiel. So könnte ein 15-Jähriger, der nachmittags Blättchen austrägt und sich das erste eigene Geld verdient, über dieses Geld frei verfügen, und damit theoretisch sogar einen Handyvertrag führen. Aber kaum ein Anbieter wird einen solchen Laufzeitvertrag mit einem Minderjährigen abschließen. Kann das Kind ihn nämlich nicht mehr bezahlen, wird der Vertrag unwirksam, und der Anbieter hat das Nachsehen.

Neben der Kostenfrage gilt es natürlich noch mehr zu beachten: Ab wann ist etwa ein eigenes Handy für Kinder sinnvoll? In der Regel brauchen Grundschüler noch kein eigenes Handy. Ein guter Anlass kann aber sein, wenn das Kind von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wechselt, gerade wenn diese nicht mehr am Ort ist. Die Kinder werden nun selbständiger, suchen sich neue Aktivitäten, der Lebensradius erweitert sich. Dabei erleichtert ein Handy die Absprache mit den Eltern. Haben die meisten Klassenkameraden bereits Handys, ist auch der Aspekt des Dazugehörens nicht zu unterschätzen.

Wichtig ist es, Kinder auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Handys vorzubereiten. Was darf man, was darf man nicht? Wo muss man aufpassen? Sprechen Sie über Risiken, die Handys mit sich bringen. Wer mit dem Handy im Internet surft, kann allen dort gängigen Gefahren begegnen. Gerade jüngere Kinder sollten deshalb noch keine internetfähigen Handys haben. Beschränken Sie sich für den Anfang auf die Grundfunktionen, mit denen ein Kind altersgerecht umgehen kann. Es gibt auch Handys speziell für Kinder und Jugendliche, die auf Sicherheit ausgelegt sind.

Auch über die Kosten können Sie ruhig mit Ihrem Kind sprechen. Führen Sie Ihr Kind an diese Realität heran, so kann es hineinwachsen und ein Gespür dafür entwickeln. Später, wenn die Eltern nicht mehr so viel zu sagen haben, braucht es das. Versteckte Kostenfallen sollten dabei nicht außen vor bleiben. Ob teure Klingeltöne, versteckte Abos oder Rückruf-SMS, gerade Kinder werden leicht Ziel solcher Werbemaschen, weil sie die Tricks noch nicht durchschauen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind: Möchte es einen Klingelton kaufen, dann nur in Absprache mit Ihnen, und nach genauem Lesen der Vertragsbedingungen.

Frage: Was, wenn ein Kind trotzdem auf ein Werbeangebot hereinfällt und etwa ein kostenpflichtiges Abo übers Handy abschließt, das es gar nicht wollte? Hier ist das Gesetz auf Ihrer Seite. Als Eltern können Sie den Vertrag schriftlich widerrufen, und Ihr Geld zurückfordern.

Lesen Sie weiter: Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?


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Sparen - Konsum - Soziales - Sonstige