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Finanztipps für Familien mit Kindern Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis Früher oder später wollen Kinder nicht mehr nur vom Taschengeld abhängig sein. Viele Kinder suchen sich dann einen Ferienjob oder einen kleinen Job neben der Schule. So haben sie eigenes Geld zur Verfügung, und müssen nicht dauernd die Eltern fragen, wenn das Taschengeld wieder nicht für neue Klamotten, Kino etc. reicht. Allerdings gelten dabei ziemlich strikte Bestimmungen, ab welchem Alter und in welchem Umfang Kinder arbeiten dürfen. Geregelt wird dies im Jugendarbeitsschutzgesetz und in der Kinderarbeitsschutzverordnung. Sie sollen gewährleisten, dass Gesundheit, Wohl und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch entsprechende Jobs nicht gefährdet werden, und natürlich auch die schulische Ausbildung nicht leidet. Folgendes gilt deshalb für Schüler, solange sie noch unter 18 Jahre sind: Erste Jobs dürfen Schüler ab 13 Jahren ausüben. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um leichte, für Kinder geeignete Beschäftigungen handelt. Infrage kommen zum Beispiel Zeitungsaustragen, Nachhilfe geben, Hunde ausführen, oder das Erledigen kleinerer Einkäufe. Die Arbeitszeit darf 2 Stunden täglich nicht überschreiten, an maximal 5 Tagen pro Woche. Kinder dürfen in diesem Alter nicht vor 8 Uhr morgens und nicht nach 18 Uhr abends beschäftigt werden. Das gilt auch in den Ferien. Und natürlich müssen die Eltern ihr Einverständnis zum Job geben. Ab 15 Jahren können Schüler auch umfangreichere Ferienjobs annehmen. Die nun Jugendlichen dürfen dabei bis zu 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage pro Jahr und maximal 8 Stunden am Tag arbeiten. Um die Nachtruhe zu gewährleisten darf die Arbeitszeit nicht vor 6 Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr enden. Mit einigen Ausnahmen: Beispielsweise dürfen Schüler über 16 Jahren in Gaststätten auch bis 22 Uhr arbeiten. Die Wochenenden müssen in der Regel frei bleiben, wobei es wiederum Ausnahmen gibt, zum Beispiel im Verkauf. Voraussetzung für den Ferienjob ist auch hier das elterliche Einverständnis. Für Kinder unter 13 Jahren gelten Sonderregelungen. Sie dürfen zwar noch nicht jobben gehen, sich aber durchaus innerhalb der Familie, im Auftrag der Eltern, erstes eigenes Geld verdienen, zum Beispiel, indem sie gegen eine kleine Bezahlung im Garten helfen. Auch für Kinder, die bei Theatervorstellungen, Film- oder Rundfunkbeiträgen mitwirken möchten, gibt es Ausnahmen, allerdings nur unter sehr strengen Auflagen hinsichtlich der Sicherheit und des Wohlergehens der Kinder. Dürfen Kinder und Jugendliche über ihr selbstverdientes Geld frei verfügen? Oder haben die Eltern da ein Wörtchen mitzureden?Beides! Der Taschengeldparagraph (§ 110 GBG) erlaubt es Kindern und Jugendlichen ab 7 Jahren, Geld, das ihnen zur freien Verfügung überlassen wurde, auch nach eigenen Wünschen auszugeben. Das umfasst auch Geld aus einem Ferienjob oder einem Job neben der Schule; hier haben die Eltern ihr grundsätzliches Einverständnis gegeben, indem sie der Aufnahme des Jobs zugestimmt haben. Sollten die Eltern eine Anschaffung oder Ausgabe mit dem selbstverdienten Geld allerdings explizit verbieten (wie einen Kinobesuch am Vorabend vor einer Klassenarbeit), greift der Taschengeldparagraph nicht, und es gilt das elterliche Wort. Das ändert sich erst, wenn die Kinder 18 und damit voll geschäftsfähig sind. Müssen Kinder und Jugendliche auf ihre Arbeitseinkünfte Steuern zahlen?Grundsätzlich ja. Geringfügige Beschäftigungen unter 450 Euro im Monat sind steuerfrei. Wer 4 Wochen in Vollzeit jobbt, verdient allerdings mehr. In dem Fall führt dann der Arbeitgeber direkt die Lohnsteuer ab. Wie sinnvoll sind Nebenjobs und Ferienjobs für Schüler?Sehr. Kindern lernen dabei, wie das mit Geldverdienen funktioniert. Sie werden unter geschützten und altersgerechten Bedingungen an eine Erwerbstätigkeit herangeführt. Sie lernen, Verantwortung für sich zu übernehmen, und dass ein gewisser Verzicht (auf Freizeit) zu einem Hinzugewinn führt, hier in Form von Geld und den daraus erwachsenden Möglichkeiten. Sie gewinnen an Selbstdisziplin und erlangen ein Stückchen Unabhängigkeit von den Eltern – wichtige Schritte auf dem Weg in Richtung Erwachsenwerden. Manche Eltern sind besorgt, dass ihre Kinder dabei überfordert werden. Tipp: Lassen Sie Ihre Kinder Kinder sein, wo es geht. Geben Sie ihnen aber gleichzeitig Raum, sich zu entfalten. Ein Neben- oder Ferienjob ist eine gute Möglichkeit dazu. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind sich einen Job sucht, den es gut ausüben kann – jeder kann etwas Passendes finden. Lesen Sie weiter: Kinder und Taschengeld |
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