Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld
Elterngeld-RechnerDer Rechner ermittelt das monatliche Elterngeld als Entgeltersatz nach der Geburt Ihres Kindes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. |
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Elterngeld – seit 2015 "Basis-Elterngeld" – erhalten Eltern vom Staat, die in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes nicht (oder nicht voll) erwerbstätig sind, um sich ganz um ihr Kind kümmern zu können.
Wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes vorübergehend eine berufliche Auszeit nehmen, um für ihr Kind da sein zu können, fällt in aller Regel ein Teil des Familieneinkommens aus. Das Basis-Elterngeld ersetzt diesen Einkommensausfall zumindest teilweise, mitunter sogar vollständig. Es ist damit eines der Mittel, mit denen der Staat Familien mit Kindern finanziell unterstützt.
Anspruch auf Basis-Elterngeld
Anspruch auf Basis-Elterngeld haben alle frisch gebackenen Eltern, die ihr Kind maßgeblich selbst betreuen, mit ihm auch in einem gemeinsamen Haushalt leben, und die nicht oder nicht voll arbeiten gehen. Dabei können auch andere Personen bei der Kindesbetreuung helfen, z.B. die Großeltern, sodass die Eltern auch Teilzeit arbeiten können. Jedoch nicht mehr als 30 Wochenstunden, sonst entfällt der Anspruch auf das Basis-Elterngeld.
Allein Eltern, die im Vorjahr mehr als 250.000 Euro (Alleinerziehende), bzw. 500.000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepartner) verdient haben, haben aufgrund ihres hohen Einkommens keinen Anspruch auf Elterngeld.
Bis zu 14 Monate zahlt der Staat
Basis-Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes gezahlt werden. Beiden Elternteilen stehen zusammen 14 Monate Basis-Elterngeld zu. Die sind ganz flexibel untereinander aufteilbar, wobei ein Elternteil maximal 12 Monate, und der andere mindestens 2 Monate beanspruchen kann. So kann beispielsweise erst die Mutter 12 Monate, und anschließend der Vater noch 2 Monate Basis-Elterngeld beziehen. Oder beide Eltern nehmen gleichzeitig eine Auszeit, und beziehen beide je 7 Monate Basis-Elterngeld.
Alleinerziehende Elternteile, die keine Möglichkeit haben, sich abzuwechseln, können die vollen 14 Monate Basis-Elterngeld für sich allein beanspruchen.
Mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro monatlich
Die Höhe des Basis-Elterngeldes richtet sich danach, wie viel der beantragende Elternteil vorher netto verdient hat, und wie viel Einkommen nun ausfällt: Das Basis-Elterngeld ersetzt zwischen 65 und 100 Prozent vom Einkommensausfall. Es beträgt immer mindestens 300 Euro, und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Der genaue Ersatzanteil hängt vom durchschnittlichen Netto-Einkommen des beantragenden Elternteils ab, in der Regel aus den 12 Monaten vor der Geburt. Dabei zählt nur reguläres Monatseinkommen, also ohne Weihnachtsgeld, Krankengeld oder andere Zusatz- oder Ersatzzahlungen.
Die Berechnung selbst ist einigermaßen kompliziert. Unser kostenloser Elterngeldrechner liefert Ihnen deshalb anhand Ihres normalen monatlichen Durchschnittseinkommens eine gute Orientierung über den zu erwartenden Ersatzanteil und die maximale Höhe Ihres Basis-Elterngeldes. Arbeitnehmer können das Monats-Netto in der Regel einfach ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung entnehmen. Selbständige setzen 1/12 ihres Jahresgewinnes an. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält pauschal 300 Euro Basis-Elterngeld als Sozialleistung.
Zum reinen Basis-Elterngeld können noch Zuschläge kommen, die der Elterngeld-Rechner gleich mit einrechnen kann: Haben die Eltern noch ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren, gibt es mit dem Geschwisterbonus 10 Prozent mehr Elterngeld, mindestens aber 75 Euro zusätzlich, im Monat. Bei Zwillingen oder mehr Babys auf einmal erhalten Eltern einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiterem Baby.
Antrag bei der Elterngeldstelle
Um das Basis-Elterngeld zu erhalten, müssen Eltern einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle ihres Landkreises stellen. Anträge können auch rückwirkend gestellt werden, allerdings maximal 3 Monate.
Wichtig: Das Elterngeld ersetzt nur tatsächlich ausgefallenes Einkommen. Weiter vorhandenes Einkommen wird deshalb auf das Elterngeld angerechnet. Dazu zählt Einkommen aus Teilzeitarbeit, aber auch etwa Mutterschaftsgeld.
Seit Juli 2015 können Eltern, die Teilzeit arbeiten, mit dem neuen Elterngeld Plus die Bezugsdauer verlängern. Mehr dazu im folgenden Kapitel.
Lesen Sie weiter: Elterngeld Plus



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