Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz
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Bereits ab dem Alter von einem Jahr hat jedes Kind gesetzlich Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita). Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
So haben Eltern praktisch durchgehend Anspruch auf eine Kinderbetreuung, bis ihre Kinder in die Schule kommen. Das soll Familien dabei helfen, Kinderwunsch und Berufstätigkeit der Eltern überein zu bringen. Denn immer weniger Familien können es sich heute leisten, dass ein Elternteil über Jahre auf Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich zuhause ausschließlich um die Kinder zu kümmern.
Kinder wiederum können sehr vom Besuch von Kita und Kindergarten profitieren. Sie lernen schon ab dem Kleinkindalter mit Spiel und Spaß den sozialen Umgang mit Gleichaltrigen, und werden dabei altersgemäß gefördert. In der Schule haben sie es so oft leichter. Auch für Kleinkinder ist es in der Regel gar kein Problem, schon eine Kita zu besuchen.
Verschiedene Formen von Kitas und Kindergärten
Rechtlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte haben Kinder zwischen ihrem ersten und dritten Geburtstag. Ab dem dritten Geburtstag haben sie dann Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Der gilt wiederum bis zur Einschulung.
Die Betreuung und Förderung in Kitas und Kindergärten ist entsprechend für Kinder dieser Altersstufen ausgerichtet. Dabei gibt es unterschiedliche Formen von Kitas und Kindergärten, zum Beispiel was Gruppengröße, aber auch Ausstattung und Verpflegung betrifft. Ein bekanntes Beispiel sind Waldkindergärten, in denen Kinder besonders an Umwelt und Natur herangeführt werden und viel im Freien spielen dürfen. Über das jeweilige Angebot vor Ort informieren die Jugendämter.
Elternbeiträge
Ebenso über die Kosten für die Eltern. Denn Kitas und Kindergärten werden zwar staatlich kräftig gefördert, um aber die Kosten zu decken, werden auch die Eltern zur Kasse gebeten. Die Höhe der Elternbeiträge hängt dabei ab vom Betreuungsumfang, den die Eltern in Anspruch nehmen wollen, und berücksichtigt auch die Anzahl der Kinder in der Familie und das elterliche Einkommen. Die Elternbeiträge sind steuerlich absetzbar. Beim knappem Familieneinkommen können die Beiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Immer öfter zahlen auch Arbeitgeber einen Zuschuss zu Kita- oder Kindergartenbeiträgen. Solche geldwerten Leistungen sind von vornherein steuerfrei.
Kinder frühzeitig anmelden
Wie so oft, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, es dann aber an die Kommunen weitergibt, schon rechtzeitig für die nötigen Mittel und Strukturen zu sorgen, ist das Angebot an Kita- und Kindergartenplätzen vielerorts sehr limitiert, trotz gesetzlichem Anspruch. Deshalb empfiehlt es sich, Kinder möglichst früh anzumelden. Anspruchsberechtigte Kinder alleinerziehender Eltern erhalten ihre Plätze vorrangig.
Nehmen Eltern für ihre Kinder unter drei Jahren keinen Kitaplatz in Anspruch, können sie vom Staat das Erziehungsgeld beantragen, und darüber eine familiäre Betreuung (oft helfen zum Beispiel die Großeltern) oder eine andere private Kinderbetreuung mitfinanzieren.
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