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![]() Finanztipps für Familien mit Kindern BetreuungsgeldONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Betreuungsgeld Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung, die Eltern von Kindern zwischen ein und drei Jahren erhalten können, wenn die Kinder privat oder in der Familie betreut werden. Nur wenige Bundesländer zahlen Betreuungsgeld. Der Hintergrund: Seit August 2013 haben Eltern für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen staatlich geförderten Kinderbetreuungsplatz, zum Beispiel in einer Kindertagesstätte (Kita). Das erleichtert es Eltern, eher wieder arbeiten zu gehen, denn viele Familien sind heute auf die Einkommen beider Eltern angewiesen. Für Eltern, die das staatlich geförderte Betreuungsangebot nicht in Anspruch nehmen (oder nehmen können) und ihre Kinder selbst betreuen oder sich eine private Kinderbetreuung, z.B. eine Tagesmutter, suchen, wurde deshalb im Jahr 2013 vom Staat das Betreuungsgeld eingeführt. Das betrug ab August 2014 je 150 Euro pro Kind und Monat und konnte vom 15. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde dieses Betreuungsgeld jedoch bereits 2015 wieder aufgegeben. Formaler Grund: Eine entsprechende Leistung falle nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern sei wenn, dann Sache der Bundesländer. In der Folge haben 14 der 16 Bundesländer das Betreuungsgeld wieder abgeschafft. Betreuungsgeld in Bayern und SachsenDie beiden Bundesländer Bayern und Sachsen haben das Betreuungsgeld jedoch beibehalten und nun auf Landesebene geregelt. In beiden Bundesländern können Eltern also weiterhin Betreuungsgeld beantragen – wenn auch unter anderem Namen: In Sachsen ist es das Landeserziehungsgeld, in Bayern das Bayerische Familiengeld. Die genauen Voraussetzungen für den Bezug, sowie Bezugshöhe und -dauer erfahren Eltern bei den zuständigen Landesbehörden. Bei Bedarf kann das Betreuungsgeld weiterhin direkt ans Elterngeld angeknüpft werden. Kritik am BetreuungsgeldDas Betreuungsgeld war von Anfang an heftiger Kritik ausgesetzt: Es sollte natürlich kein Anreiz dazu sein, Kinder von einer für sie förderlichen Kinderbetreuung fern zu halten. Für Kinder ist es wichtig, Kontakt zu anderen Kindern zu haben und mit ihnen spielen zu können. Kinder lernen dabei schon früh das soziale Zusammenleben mit Gleichaltrigen; das gibt Sicherheit und kann in der Schule und im weiteren Leben ein großer Vorteil sein. Fremdsprachige Kinder lernen im Zusammenspiel mit anderen Kindern auch gleichzeitig die Landessprache – das geht nie wieder so leicht wie als Kleinkind. Das Betreuungsgeld kann dabei helfen, sollte dem aber nie im Weg stehen. Lesen Sie weiter: Arbeitslosengeld (ALG I) |
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