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Finanztipps für Familien mit Kindern Kind und Steuern: AusbildungsfreibetragONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis Eltern, die Kinder über 18 Jahre haben, die noch in der Ausbildung sind und nicht zuhause wohnen, können den Ausbildungsfreibetrag von der Steuer absetzen. Sind Kinder noch in der Ausbildung, können sie sich zumeist noch nicht selbst finanzieren. In der Regel springen hier die Eltern ein und unterstützen ihre Kinder finanziell, oder finanzieren die Ausbildung sogar vollständig. Das bedeutet natürlich nicht unerhebliche Kosten, gerade wenn die Kinder während der Ausbildung auswärts wohnen. Deshalb steht den Eltern in diesem Fall, neben Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, zusätzlich der Ausbildungsfreibetrag zu. Über den Ausbildungsfreibetrag können die Eltern im Rahmen ihrer Steuererklärung zusätzliches Einkommen von der Steuer absetzen, sodass zumindest ein Teil der Ausbildungskosten, die sie für ihre Kinder aufwenden, steuerfrei gestellt wird. Damit Eltern den Ausbildungsfreibetrag nutzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für jedes Kind, für das die Voraussetzungen erfüllt sind, steht Eltern ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr zu. Finanzieren Sie als Eltern zwei Kinder in der Ausbildung, haben Sie also ggf. auch zwei volle Ausbildungsfreibeträge zur Verfügung. Wie gewohnt können Eltern, die steuerlich gemeinsam veranlagt sind, zusammen den vollen Freibetrag von der Steuer absetzen. Sind die Eltern steuerlich getrennt veranlagt, steht jedem Elternteil der halbe Freibetrag zu. Monatsgenaue AnrechnungSeit 2012 sind eigenes Einkommen, egal ob im Rahmen der Ausbildung oder aus einem Nebenjob, und Bezüge der Kinder dabei unerheblich, senken also nicht mehr den Ausbildungsfreibetrag. Da es sich um einen Freibetrag handelt, müssen die Eltern nur nachweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, aber keine einzelnen Ausgaben aufführen. Allerdings wird der Ausbildungsfreibetrag nicht pauschal jährlich gewährt, sondern monatsgenau: Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, können Eltern 1/12 vom vollen Ausbildungsfreibetrag steuerlich geltend machen. Als Beispiel: Ihr Kind schließt seine Ausbildung im März ab. Damit kann der Ausbildungsfreibetrag für dieses Steuerjahr nur noch für drei Monate (Januar, Februar, März) genutzt werden, entsprechend 924 Euro * 3/12 = 231 Euro. Relevant ist das vor allem für Ausbildungsbeginn und -ende. Nicht herausgerechnet werden müssen hingegen Ferien während der Ausbildung, wie etwa Semesterferien, selbst wenn Kinder in dieser Zeit zuhause bei den Eltern wohnen. Auch Zeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten senken den Ausbildungsfreibetrag nicht, solange sie nicht länger als vier Monate andauern. Lesen Sie weiter: Versichern für Kinder: Krankenversicherung |
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