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![]() Finanztipps für Familien mit Kindern Bildungspaket – Leistungen für Bildung und TeilhabeONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis Familien mit knappem Einkommen können für ihre Kinder zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (das "Bildungspaket") erhalten. Damit bezuschusst der Staat Kosten rund um Schule, Bildung und Freizeitaktivitäten der Kinder, oder zahlt sie sogar ganz. Ist das Einkommen knapp, ist es für Eltern oft schwer genug, den Lebensunterhalt der ganzen Familie zu finanzieren. Auch wenn die Kinder natürlich die bestmögliche Ausbildung erhalten und sich auch in ihrer Freizeit entfalten sollen, sind größere Kosten dann mitunter einfach nicht drin. Zumal, wenn alles zusammen kommt – Kita-Ausflug, Klassenfahrten, Schulessen, monatliches Schulbusticket, Sportverein am Nachmittag. In dem Fall können Kinder die staatlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe, das sog. Bildungspaket, in Anspruch nehmen. Dessen Ziel ist es, Kindern gleiche Chancen hinsichtlich Bildung und gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen, auch wenn die Familie nicht viel Geld zur Verfügung hat. Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket, und wie lange?Kinder, deren Familien den Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen, oder die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, haben automatisch auch Anspruch auf das Bildungspaket. Aber auch wenn die Familie keine der genannten Sozialleistungen bezieht, können die Kinder die Leistungen des Bildungspakets in Anspruch nehmen, wenn die Elten andernfalls für Bildung und Teilhabe der Kinder finanziell nicht hinreichend aufkommen können. Ab wann und wie lange Kinder die Leistungen des Bildungspakets erhalten können, hängt von der jeweiligen Leistung ab. Ein Großteil richtet sich an Schülerinnen und Schüler: Diese Leistungen erhalten Kinder bis längstens zum 25. Geburtstag, solange sie eine Schule besuchen und dafür keine Ausbildungsvergütung erhalten. Von anderen Bereichen des Bildungspakets profitieren aber auch schon Vorschulkinder, teils ab dem ersten Lebensjahr, und über die Schule hinaus. Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket?Das Bildungspaket umfasst eine ganze Bandbreite an Leistungen, die anspruchsberechtigte Kinder nutzen können:
Die Leistungen des Bildungspakets müssen schriftlich beantragt werden. Anträge sollten rechtzeitig im Voraus gestellt werden, denn die einzelnen Leistungen werden in der Regel nicht nachträglich gezahlt. Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, können die Leistungen des Bildungspakets über das örtliche Jobcenter beantragen. Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder keine der betreffenden Sozialleistungen erhalten, wenden sich dafür an die Kommunal- oder Stadtverwaltung. Lesen Sie weiter: Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern |
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