Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Familien mit knappem Einkommen können für ihre Kinder zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (das "Bildungspaket") erhalten. Damit bezuschusst der Staat Kosten rund um Schule, Bildung und Freizeitaktivitäten der Kinder, oder zahlt sie sogar ganz.
Ist das Einkommen knapp, ist es für Eltern oft schwer genug, den Lebensunterhalt der ganzen Familie zu finanzieren. Auch wenn die Kinder natürlich die bestmögliche Ausbildung erhalten und sich auch in ihrer Freizeit entfalten sollen, sind größere Kosten dann mitunter einfach nicht drin. Zumal, wenn alles zusammen kommt – Kita-Ausflug, Klassenfahrten, Schulessen, monatliches Schulbusticket, Sportverein am Nachmittag.
In dem Fall können Kinder die staatlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe, das sog. Bildungspaket, in Anspruch nehmen. Dessen Ziel ist es, Kindern gleiche Chancen hinsichtlich Bildung und gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen, auch wenn die Familie nicht viel Geld zur Verfügung hat.
Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket, und wie lange?
Kinder, deren Familien den Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen, oder die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, haben automatisch auch Anspruch auf das Bildungspaket. Aber auch wenn die Familie keine der genannten Sozialleistungen bezieht, können die Kinder die Leistungen des Bildungspakets in Anspruch nehmen, wenn die Elten andernfalls für Bildung und Teilhabe der Kinder finanziell nicht hinreichend aufkommen können.
Ab wann und wie lange Kinder die Leistungen des Bildungspakets erhalten können, hängt von der jeweiligen Leistung ab. Ein Großteil richtet sich an Schülerinnen und Schüler: Diese Leistungen erhalten Kinder bis längstens zum 25. Geburtstag, solange sie eine Schule besuchen und dafür keine Ausbildungsvergütung erhalten. Von anderen Bereichen des Bildungspakets profitieren aber auch schon Vorschulkinder, teils ab dem ersten Lebensjahr, und über die Schule hinaus.
Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket?
Das Bildungspaket umfasst eine ganze Bandbreite an Leistungen, die anspruchsberechtigte Kinder nutzen können:
- Ein jährlicher Zuschuss zum Schulbedarf zum Kauf von Schulsachen, wie Schultasche, Schreib- und Zeichenmaterial, Taschenrechner, Sportsachen etc.
- Ein Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesstätte für Schul- und Vorschulkinder, wenn die entsprechenden Einrichtungen einen Mittagstisch anbieten.
- Kostenübernahme für ein- und mehrtägige Ausflüge und Fahrten mit der Kita oder Schule (zum Beispiel Klassenfahrten) für Schul- und Vorschulkinder.
- Ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Schule und zurück, zum Beispiel für Monatskarten für die Bahn oder den Bus. Hier gilt allerdings die Einschränkung, dass jeweils nur die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungswegs bezuschusst wird.
- Volle Kostenübernahme für Nachhilfe und Schülerförderung, soweit diese erforderlich sind.
- Ein Zuschuss für gemeinschaftliche und kulturelle Aktivitäten außerhalb der Schule, wie Sportverein, Musikschule, Theatergruppe, oder Museumsbesuche. Diese Leistung zahlt der Staat nur bis zum 18. Geburtstag, dafür kann sie aber schon ab dem ersten Lebensjahr in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für die Teilnahme an Krabbelgruppen oder Babyschwimmen.
Die Leistungen des Bildungspakets müssen schriftlich beantragt werden. Anträge sollten rechtzeitig im Voraus gestellt werden, denn die einzelnen Leistungen werden in der Regel nicht nachträglich gezahlt. Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, können die Leistungen des Bildungspakets über das örtliche Jobcenter beantragen. Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder keine der betreffenden Sozialleistungen erhalten, wenden sich dafür an die Kommunal- oder Stadtverwaltung.
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