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Finanztipps für Familien mit Kindern Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis Ob Dispokredit, Kreditkarte, oder Ratenkredit von der Bank – Erwachsenen können sich recht einfach Geld leihen. Wir müssen nur aufpassen, Schulden und Zinsen fristgerecht zurückzuzahlen. Aber wie sieht das bei Kindern aus? Im Vergleich zu Erwachsenen sind Kinder noch leichter beeinflussbar. Sei es durch Werbung, die alle erdenklichen Begehrlichkeiten wecken soll, oder durch Gruppenzwang und die Notwendigkeit, materiell mitzuhalten zu müssen. Da Kinder die finanziellen Folgen des Konsums aber noch nicht so gut absehen können, schützt der Gesetzgeber sie so weit wie möglich vor Verschuldung. Ab dem Alter von 7 bis einschließlich 17 Jahren sind Kinder zwar schon beschränkt geschäftsfähig: Mit Einwilligung der Eltern können sie eigene Kaufgeschäfte tätigen. Geld, das ihnen frei zur Verfügung steht, wie Taschengeld, oder auch selbst verdientes Geld, dürfen sie auch ohne explizite elterliche Einwilligung ausgeben ("Taschengeldparagraph"). Doppelter Schutz vor VerschuldungTheoretisch dürften Kinder in diesem Alter auch bereits einen Kredit aufnehmen. Allerdings brauchen sie dazu nicht nur die Einwilligung ihrer Eltern, sondern zusätzlich die des Familiengerichts, das eine entsprechende Einwilligung nur in wirklich sehr triftigen Fällen erteilt. Das bewirkt praktisch, dass Kinder unter 18 Jahren in aller Regel noch keinen Kredit erhalten, und so durch zwei Instanzen vor Verschuldung und deren oft sehr langfristigen finanziellen Konsequenzen geschützt werden. Das gilt für alle Arten von Krediten. Natürlich für Ratenkredite von der Bank. Aber auch ihr Girokonto können Kinder und Jugendliche zunächst nur auf Guthabenbasis führen. Die Bank räumt ihnen noch keinen Dispokredit ein, und sie können ihr Konto auch noch nicht ins Minus überziehen. Kinder und Jugendliche erhalten auch noch keine regulären Kreditkarten. Alternativ können sie aber schon Prepaid-Kreditkarten führen, die ähnlich einer normalen Kreditkarte funktionieren, nur eben auf Guthabenbasis. Auch davon erfasst sind Händlerkredite bzw. Kauffinanzierungen, wie Händler sie heute bei praktisch jeder größeren Anschaffung, etwa beim Kauf von Elektronik, direkt anbieten. Denn müsste ein Kind oder Jugendlicher letztlich einen Kreditvertrag mit einer Bank abschließen, die hinter dem Händler steht. Was passiert, wenn ein minderjähriges Kind versucht, von seinem Girokonto mehr Geld abzuheben als darauf ist? Die Bank darf nur Geld im Guthabenbereich ausgeben. Lässt sie die Kontoüberziehung dennoch zu, ist das Kind nicht verpflichtet, den überzogenen Geldbetrag zurückzuzahlen. Grundsätzlich muss sich derjenige, der den Kredit ausgibt, von der Kreditfähigkeit dessen, der den Kredit haben will, überzeugen. Was passiert, wenn ein Kind einen Kredit unter Vorgabe falscher Tatsachen aufnimmt? Also etwa ein 16-jähriger einen Fernseher kauft, diesen über einen Händlerkredit finanziert, und dabei den Personalausweis des großen Bruders (der schon 18 ist) verwendet? Grundsätzlich ist der Kreditvertrag unwirksam. Ab 14 Jahren sind Kinder aber strafmündig. Der Jugendliche kann also wegen Betrugs und Urkundenfälschung rechtlich belangt werden. Dabei können dann tatsächlich auch Schulden entstehen, wenn eine Geldstrafe verhängt wird. Volle Kreditfähigkeit ab 18 JahrenErst ab 18 Jahren sind Kinder voll geschäfts- und kreditfähig. Ab jetzt können sie selbständig rechtswirksame Kreditverträge abschließen; sind aber auch für die Rückzahlung von Schulden und Zinsen selbst verantwortlich. Da Banken gerade volljährig gewordenen Kindern dann auch gerne gleich eine Kreditkarte ausgeben und einen Dispokredit auf dem Girokonto einräumen, sollten Eltern ihre Kinder auf diese neue Freiheit und die damit verbundenen Pflichten gut vorbereiten. Denn es kann natürlich unheimlich verlockend sein, plötzlich über so viel Geld verfügen zu dürfen, das erst irgendwann später zurückgezahlt werden muss. Dann wird ein Handyvertrag abgeschlossen, und vielleicht das erste eigene Auto auf Kredit gekauft – da sollten Kinder rechnen können, wieviel sie sich tatsächlich leisten können. Lesen Sie weiter: Kinder im Straßenverkehr |
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