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Bargeldloser Zahlungsverkehr mit dem Girokonto

SEPA-Überweisungen

Seit 2014 sind anstelle der alten Überweisungen die neuen SEPA-Überweisungen in Gebrauch.

SEPA-Überweisungen können nicht nur für Zahlungen im Inland, sondern auch international zwischen allen SEPA-Mitgliedsländern genutzt werden, sofern sie in Euro erfolgen. Zur SEPA (Single Euro Payments Area, Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) gehören die EU-Länder, die EWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein, sowie die Schweiz, Monaco und San Marino.


Ziel der SEPA ist ein europaweites einheitliches Zahlungssystem. Damit verbunden sind international weitgehend übereinstimmende Überweisungsformulare, einheitliche Bearbeitungszeiten von maximal zwei Bankarbeitstagen (bei Überweisungen in elektronischer Form nur einer), sowie einheitliche Überweisungskosten (zumindest innerhalb der EU), egal ob die SEPA-Überweisung im Inland oder international erfolgt. Für Bankkunden funktionieren SEPA-Überweisungen fast genau so wie die alten Überweisungen. Auf den Überweisungsformularen müssen jedoch statt der alten nationalen Bankleitzahlen und Kontonummern die international gültigen Bankverbindungen angegeben werden:

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer. Je nach Land kann sie bis zu 34 Stellen lang sein. In Deutschland besteht sie aus der gewohnten Bankleitzahl und Kontonummer, die hintereinander geschrieben werden, und denen ein "DE" für Deutschland und eine zweistellige Prüfziffer voran gestellt werden. Die vergleichsweise langen IBAN erfordern einige Sorgfalt beim Ausfüllen der SEPA-Überweisungen.

Der BIC (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl. Er kann bei SEPA-Überweisungen seit Februar 2016 entfallen, da sich die Banken im Prinzip auch allein anhand der IBAN eindeutig identifizieren lassen.

BIC und IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, auf der EC-Karte, sowie im Internetportal Ihrer Bank. SEPA-Überweisungsformulare gibt es wie gewohnt bei der Bank. Natürlich sind sie auch beim Online-Banking verfügbar. Das frühere Betragslimit von 50.000 Euro für SEPA-Überweisungen ins Ausland gilt nicht mehr; Auslandszahlungen von mehr als 12.500 Euro per SEPA-Überweisung müssen jedoch an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden.

Tipp: Unsere Online-Suchfunktion für Banken, BIC und Bankleitzahlen hilft Ihnen, Angaben zu Banken samt den zugehörigen internationalen Bankleitzahlen zu finden.

Lesen Sie weiter: Auslandsüberweisungen


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Zahlungsverkehr - Girokonto - Einkommen - Konsum - Kredit