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Bargeldloser Zahlungsverkehr mit dem Girokonto

Postident-Verfahren

Das Postident-Verfahren ist ein Service der Deutschen Post. Es dient dazu, die Identität eines Kunden zu bestätigen, wenn dieser nicht selbst beim Vertragspartner vorstellig werden kann.

Wer ein Girokonto eröffnen möchte, muss verschiedene Angaben zu seiner Person machen. Dabei besteht eine so genannte Pflicht zur Kontenwahrheit, das heißt, die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen, Kontoeröffnungen unter falschen oder erfundenen Namen sind nicht erlaubt. Die Banken müssen deshalb die Identität ihrer Kunden überprüfen. In einer Bankfiliale kann man dem Mitarbeiter dazu einfach den Personalausweis vorlegen.


Anders sieht es aus, wenn man ein Girokonto bei einer Direktbank eröffnet; hier gibt es meist keine Filialen oder Mitarbeiter vor Ort. Deshalb nutzen Direktbanken das Postident-Verfahren.

Das Postident-Verfahren funktioniert im Prinzip wie die Identitätsprüfung bei der Bankfiliale. Nur überprüft hier die Deutsche Post stellvertretend für die Bank den Ausweis und die Identität des Kunden.

So läuft das Postident-Verfahren:

Nachdem Sie den Girokontoantrag online ausgefüllt haben, erhalten Sie, in der Regel per E-Mail, die Antragsunterlagen nebst einem Postident-Coupon zugeschickt. Mit den ausgedruckten Unterlagen nebst Coupon und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass gehen Sie zu einer Postfiliale. Dort überprüft ein Mitarbeiter der Post Ihre Identität anhand des Ausweises und Ihrer Unterschrift, und bestätigt die Angaben für die Bank. Anschließend werden alle Unterlagen an die Bank geschickt, die daraufhin das Konto eröffnet.

Für den Kunden ist das Postident-Verfahren kostenlos. Es können allenfalls Portokosten anfallen. Außerdem geht es schnell und erfordert keine langen Wege, denn Postfilialen gibt es fast überall.

Lesen Sie weiter: Bankvollmacht


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Zahlungsverkehr - Girokonto - Einkommen - Konsum - Kredit