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Bargeldloser Zahlungsverkehr mit dem Girokonto

Kontopfändung

Girokonten sind, ebenso wie Hab und Gut, pfändbar. Bei einer Kontopfändung sperrt die Bank das Girokonto und zahlt den Gläubiger aus dem gesperrten Guthaben aus.

Wer einer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, erhält zunächst eine Zahlungserinnerung vom Gläubiger. Es folgen Mahnungen, dann ein gerichtlicher Mahnbescheid, schließlich ein Vollstreckungsbescheid. Wird ein Schuldner daraufhin immer noch nicht aktiv, kann der Gläubiger das Girokonto des Schuldners pfänden lassen, um seine Forderungen durchzusetzen.


Bei einer Kontopfändung ergeht ein so genannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) an die Bank. Daraufhin muss die Bank das Girokonto sperren. Sie darf dem Schuldner kein Geld mehr auszahlen, auch keine Überweisungen oder Lastschriften mehr tätigen. Jedes Guthaben auf dem Girokonto geht nun an den Gläubiger – so lange, bis die Pfändungssumme vollständig beglichen ist. Reicht das aktuelle Kontoguthaben nicht, wird auch zukünftiges Guthaben gepfändet.

Eine Kontopfändung hat weit reichende Folgen. Mit der Kontosperre kann der Kontoinhaber weder Geld fürs tägliche Leben abheben, noch laufende Kosten wie Miete, Versicherungen, Telefonrechung etc. bezahlen. Weitere Schulden können sich ansammeln. Ein auf dem Girokonto eingeräumter Dispokredit kann seitens der Bank sofort gekündigt werden. Ist das Konto im Soll, fordert die Bank den Minusbetrag umgehend zurück. Schlimmstenfalls kann die Bank das Girokonto selbst kündigen.

Die Kontopfändung endet, wenn die Forderungen des Gläubigers vollständig beglichen wurden. Pfänden mehrere Gläubiger ein und dasselbe Girokonto, werden ihre Forderungen nacheinander bezahlt.

Sobald die Kontopfändung in Kraft tritt, muss die Bank noch vier Wochen warten, bevor sie die Forderungen des Gläubigers begleicht. In dieser Zeit sollte der Kontoinhaber reagieren, damit sein Konto nicht nach vier Wochen Sperre schlimmstenfalls leergepfändet wird.

Was kann man bei einer berechtigten Kontopfändung tun?

  • Ist genug Guthaben auf dem Konto, kann man die Bank anweisen, die Pfändungssumme direkt zu zahlen. Dann ist das Konto innerhalb weniger Tage wieder entsperrt.
  • Andernfalls kann man Verbindung mit dem Gläubiger aufnehmen. Eventuell lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn möglich, sollte man eine Anzahlung anbieten. Der Gläubiger kann die Kontopfändung dann ruhend stellen, das Konto wird wieder entsperrt.
  • Auch die Schuldnerberatung kann helfen, zwischen Schuldner und Gläubiger zu vermitteln, und Schulden wieder abzubauen.
  • Droht die Kontopfändung länger zu dauern, kann man bei der Bank die Umwandlung des Girokontos in ein so genanntes Pfändungsschutz-Konto beantragen. Damit wird ein monatlicher Grundbetrag auf dem Konto unpfändbar. Über diesen Betrag kann man weiter verfügen und laufende Kosten decken.

Lesen Sie weiter: P-Konto – das Pfändungsschutzkonto


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Zahlungsverkehr - Girokonto - Einkommen - Konsum - Kredit