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Bargeldloser Zahlungsverkehr mit dem Girokonto

Kontoauszüge

Anhand Ihrer Kontoauszüge können Sie die Geldbewegungen auf Ihrem Girokonto nachvollziehen und Ihren jeweiligen Kontostand kontrollieren.

Über Ihre Kontoauszüge können alle Kontobewegungen nachvollzogen und auf Richtigkeit überprüft werden. Deshalb sollten Kontoauszüge regelmäßig abgerufen werden. Dafür stehen kostenlose Kontoauszugsdrucker in den Bankfilialen zur Verfügung. Wer seine Bankgeschäfte online tätigt, kann die Kontoauszüge alternativ auch über das Internet abrufen.


Folgende Informationen enthält ein Kontoauszug:

  • Name, Anschrift und Bankleitzahl der Bank oder Sparkasse,
  • Art des Kontos (beispielsweise Kontokorrent bzw. Girokonto), Kontonummer und Name des Kontoinhabers,
  • Die internationale Bankleitzahl (BIC) und die internationale Kontonummer (IBAN),
  • Kontostand bei der letzten Auszugserstellung,
  • Den aktuellen Kontostand und Datum dieser Auszugserstellung. Der Kontostand wird auch Saldo genannt.
  • Alle Umsätze im Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Auszugserstellung.

Die einzelnen Buchungsposten sind chronologisch sortiert. Sie zeigen die Details der Kontobewegungen: Höhe und Art der jeweiligen Buchung, Datum der Buchung und der Wertstellung, sowie Ursprung oder Empfänger der Zahlung und den Verwendungszweck.

Die Banken sind verpflichtet, ihren Kunden alle Umsätze mitzuteilen. Wer seine Kontoauszüge nicht selbst abholt, erhält sie deshalb kostenpflichtig zugeschickt. Zusätzlich zu den Kontoauszügen stellen Banken ihren Kunden regelmäßig einen Rechnungsabschluss aus, meist vierteljährlich. Erst beim Rechnungsabschluss werden Umsätze, aber auch Zinsen und Gebühren, endgültig verrechnet.

Als Kunde sind Sie Ihrerseits verpflichtet, Kontoauszüge und Rechnungsabschluss auf Richtigkeit zu überprüfen. Entdecken Sie Unregelmäßigkeiten, falsche oder gar unautorisierte Buchungen, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn dagegen alles richtig ist, können Sie Ihr Konto einfach ohne Widerspruch weiter führen. Damit erkennen Sie den Rechnungsabschluss als korrekt an.

Kontoauszüge dienen aber nicht nur der Kontokontrolle, sondern sind auch wichtige Zahlungsnachweise. Unternehmer und Freiberufler müssen ihre Kontoauszüge zehn Jahre lang aufbewahren. Privatpersonen sind in der Regel nicht zur Aufbewahrung verpflichtet – mit Ausnahmen. Wer beispielsweise einen Handwerker in Anspruch nimmt, muss die Kontoauszüge zwei Jahre lang vorhalten. Generell empfiehlt es sich auch für Privatpersonen, Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufzubewahren, denn nach dieser Zeit verjähren die üblichen Alltagsgeschäfte.

Lesen Sie weiter: Buchung und Wertstellung


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Zahlungsverkehr - Girokonto - Einkommen - Konsum - Kredit