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Die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht einem Großteil der Bevölkerung zu überschaubaren Kosten einen sicheren Zugang zu umfangreichen, wenn auch nicht allumfassenden, Gesundheitsleistungen.

Per Gesetz müssen alle Menschen in Deutschland krankenversichert sein. Für alle Arbeitnehmer und einige weitere Gruppen besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer diese Versicherungspflicht nicht hat, oder wessen Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.


Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Ihre Aufgabe ist es, ihre Mitglieder im Krankheitsfall gegen Kosten abzusichern, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen würden.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der gleiche einkommensabhängige Beitragssatz, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Hinzu können Zusatzbeiträge kommen, die die Krankenkassen selbst festlegen. Kinder und gering verdienende Ehepartner eines Versicherten sind in der Regel kostenlos mitversichert.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen werden in Form von Sachleistungen erbracht: Die Krankenkasse zahlt die Kosten, der Versicherte erhält die Leistung, beispielsweise eine Behandlung. Alle Mitglieder haben den gleichen Leistungsanspruch.

Das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung ist umfangreich. Es umfasst ambulante und stationäre Untersuchungen und Behandlungen von Krankheiten und Verletzungen, Vor- und Nachsorgeuntersuchungen zur Krankheitsprävention, Facharztbehandlungen, Standardimpfungen, Kuren und Reha, Psychotherapie und umfangreiche Vor- und Nachsorge und Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt, aber auch Krankengeldzahlungen bei längeren Erkrankungen (auch der Kinder). Der Versicherte kann dabei Haus- und Fachärzte frei wählen.

Innerhalb der EU zahlen die gesetzlichen Krankenkassen auch Behandlungen im Ausland. Der Leistungsumfang ist dabei aber eingeschränkt.

Neben diesen Regelleistungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einzelne Zusatzleistungen wie z.B. alternative Heilmethoden oder Zusatzimpfungen. Die Zusatzleistungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

Eigenanteil

Zu einigen Leistungen muss der Versicherte einen Eigenanteil zuzahlen. Das betrifft etwa verschreibungspflichtige Medikamente, Krankengymnastik, Krankenhaus- und Rehaaufenthalte sowie Zahnersatz. Diese Zuzahlungen müssen pro Jahr nur bis zu einer einkommensabhängigen Obergrenze geleistet werden.

Sämtliche Leistungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung allerdings nur gewährt, sofern sie vom Gesetzgeber als notwendig, zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich angesehen werden. Wünscht – oder braucht – der Versicherte eine Behandlung, die nicht im festen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist, muss er sie selbst zahlen. Das betrifft beispielsweise Brillen, reisemedizinische Untersuchungen und Reiseimpfungen, Akupunkturbehandlungen gegen Migräne, und nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Lesen Sie weiter: Private Krankenversicherung (PKV)


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Soziales - Versicherung - Vorsorge - Rente - Konsum - Arbeit - Einkommen - Vergleich