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Die Kfz-Unfallversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung. Sie zahlt, wenn Fahrer oder Insassen bei einem Unfall schwer verletzt werden.

Je nach Anbieter lassen sich über eine Kfz-Unfallversicherung alle Insassen eines Fahrzeugs, nur der Fahrer, oder nur die Mitinsassen versichern. In den beiden letzteren Fällen spricht man auch von einer Fahrer-Unfallversicherung bzw. einer Insassen-Unfallversicherung. Die Kfz-Unfallversicherung springt ein, wenn ein Versicherter bei einem Kfz-Unfall einen dauerhaften Gesundheitsschaden (Invalidität) erleidet oder verstirbt.


Im Versicherungsfall zahlt die Kfz-Unfallversicherung üblicherweise eine einmalige Kapitalleistung an die Betroffenen. Deren Höhe hängt vom Grad der erlittenen Invalidität und von der Anzahl der Betroffenen ab. Die Versicherungssumme wird unter allen betroffenen Insassen aufgeteilt (wobei der Betrag bei mehreren Opfern oft aufgestockt wird). Verstirbt ein Unfallopfer, gibt es eine festgelegte Todesfallsumme. Viele Versicherer bieten auch Zusatzleistungen an, wie Zuzahlungen zu Bergungskosten und Zahnbehandlungen, Mehrleistung für Schwerstverletzte und Krankenhaustagegeld. Die Höhe der Zusatzleistungen ist allerdings sehr limitiert.

Braucht man eine Kfz-Unfallversicherung?

Die Kfz-Unfallversicherung leistet unabhängig von der Schuldfrage und von anderen Versicherungen. Sie zahlt also auch dann, wenn der Versicherte den Unfall selbst verursacht hat, und andere Versicherungen gleichzeitig zahlen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (wenn etwa Alkohol im Spiel war) entfällt der Versicherungsschutz jedoch.

Ob eine Kfz-Unfallversicherung sinnvoll und notwendig ist, ist Ansichtssache. Der Versicherungsfall ist in aller Regel schon durch verschiedene andere Versicherungen abgedeckt: Alle Verletzten außer dem Verursacher können für ihre Personenschäden die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers in Anspruch nehmen. Das sind in der Regel die Insassen. Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht, kommt die Krankenversicherung für die Heilungskosten auf. Das betrifft den Verursacher, gilt aber auch für die Insassen, wenn ein Unfall etwa durch höhere Gewalt passiert. War der Unfall ein Wege- oder Arbeitsunfall, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.

Invalidenrenten und Todesfallleistungen zahlen auch Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, und natürlich private Unfallversicherungen. Eine allgemeine private Unfallversicherung versichert im Prinzip das gleiche Risiko wie die Kfz-Unfallversicherung – wobei eine privaten Unfallversicherung aber alle Unfälle im Privatbereich versichert (einschließlich Kfz-Unfällen), während die Kfz-Unfallversicherung nur Kfz-Unfälle abdeckt. Mit einer privaten Unfallversicherung kann man auch die ganze Familie mitversichern – und damit die häufigsten Mitinsassen im Auto.

Eine Kfz-Unfallversicherung lohnt sich also vor allem dann, wenn der Fahrer selbst keine private Unfallversicherung abschließen kann. Dann deckt die Kfz-Unfallversicherung zumindest Unfälle im Straßenverkehr ab. Auch als reine Zusatzversicherung kann eine Kfz-Unfallversicherung interessant sein: die Beiträge sind meist gering, und im Fall eines schweren Unfalls werden die Leistungen aus anderen Versicherung immerhin noch ein gutes Stück aufgestockt.

Lesen Sie weiter: Kfz-Schutzbrief


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Soziales - Versicherung - Vorsorge - Rente - Konsum - Arbeit - Einkommen - Vergleich