|
Versicherungen Private PflegezusatzversicherungONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Private Haftpflichtversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung (PKV) Berufsunfähigkeitsversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Kapitalbildende Lebensversicherung Privat-Rechtsschutzversicherung Berufs-Rechtsschutzversicherung Wohnungs-Rechtsschutzversicherung Kaskoversicherung – Vollkasko und Teilkasko Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Reise-Krankenversicherung – wer hat schon eine? Tierhalter-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung Private Pflegezusatzversicherung Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung nicht, um die entstehenden Kosten zu decken. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Versorgungslücke schließen. Sowohl die private als auch die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen bei Pflegebedürftigkeit nur eine Grundversorgung. Die reicht aber bei Weitem nicht, um die tatsächlich anfallenden Pflegekosten zu decken. Den Rest muss der Betroffene aus der eigenen Tasche zahlen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Versorgungslücke schließen – oder zumindest soweit füllen, dass die Restkosten im Pflegefall tragbar bleiben. Es gibt verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung: Die PflegerentenversicherungBei der Pflegerentenversicherung spart der Versicherte zunächst Kapital an und erhält dafür, falls er pflegebedürftig wird, eine monatliche Pflegerente. Die Rentenhöhe hängt dabei von der Pflegestufe ab: Die volle Summe gibt es meist nur bei Pflegestufe III, bei Pflegestufe I und II zahlt der Versicherer nur eine Teilrente. Verstirbt der Versicherte, erhalten die Hinterbliebenen das angesparte Kapital als Todesfallleistung. Die PflegekostenversicherungDie Pflegekostenversicherung übernimmt Restkosten, die nach Vorleistung der regulären Pflegeversicherung noch offen sind. Sie deckt also genau die Kosten, die man andernfalls selbst tragen müsste. Je nach Tarif werden bis zu 100 Prozent der Restkosten erstattet. Häufig allerdings auch nur Kostenanteile, abhängig von der Pflegestufe. Zudem gibt es meist monatliche Höchstsätze. Das Geld ist nicht frei verfügbar, es werden ausschließlich Pflegeleistungen erstattet, die auch einzeln nachgewiesen werden müssen. Die PflegetagegeldversicherungDie Pflegetagegeldversicherung zahlt dem Versicherten bei Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld. Dessen Höhe kann der Versicherte frei vereinbaren, in der Regel sind zwischen 5 und 100 Euro pro Tag möglich. Damit hat er im Pflegefall einen monatlichen Festbetrag zur freien Verfügung. Das volle Tagegeld gibt es meist erst bei Pflegestufe III. Bei Pflegestufe I und II zahlen die Versicherer meist nur anteilig, oft 30 und 60 Prozent – zumindest bei häuslicher Pflege. Bei stationärer Pflege zahlen viele Versicherer unabhängig von der Pflegestufe den vollen Tagessatz. Private Pflegezusatzversicherungen gibt es in den verschiedensten Tarifen. Eine gute Pflegezusatzversicherung sollte bereits bei Pflegestufe I und häuslicher Pflege Leistungen erbringen, denn das betrifft die Mehrheit aller Pflegebedürftigen. Besser noch ab Pflegestufe 0, wenn der Betroffene noch keine umfangreiche Pflege, aber eine intensive Betreuung braucht. Das betrifft viele Demenzkranke. Von Vorteil ist es außerdem, wenn die Pflegezusatzversicherung dynamische Anpassung erlaubt. Damit lässt sich die Leistungshöhe noch im Nachhinein an steigende Pflegekosen anpassen. Die Beiträge zu Pflegezusatzversicherungen richten sich nach Leistungsumfang, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Seit Ende 2012 gelten auch für private Pflegezusatzversicherungen Unisex-Tarife, also gleiche Beiträge für Männer und Frauen. Lesen Sie weiter: Gewerbeversicherungen |
|
||||||