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Private Haftpflichtversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung (PKV) Berufsunfähigkeitsversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Kapitalbildende Lebensversicherung Privat-Rechtsschutzversicherung Berufs-Rechtsschutzversicherung Wohnungs-Rechtsschutzversicherung Kaskoversicherung – Vollkasko und Teilkasko Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Reise-Krankenversicherung – wer hat schon eine? Tierhalter-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung Private Pflegezusatzversicherung Geräteversicherung Wer ein Elektrogerät kauft, vom Smartphone bis zur Waschmaschine, bekommt meist direkt eine Geräteversicherung mit angeboten. Wann hilft diese Versicherung? Und lohnt sie sich? Angeboten werden Geräteversicherungen unter verschiedenen Bezeichnungen, etwa auch als Elektronikversicherung oder Elektrogeräteversicherung. Versichert werden können verschiedenste Arten von Elektrogeräten: Computer, Smartphone, TV, Kühlschrank, Waschmaschine, Kaffeemaschine und viele mehr. Einige Versicherer bieten Geräteversicherungen für ganze Gerätegruppen an, z.B. alle im Haushalt befindlichen Geräte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik. Gilt der Versicherungsschutz nur für ein einzelnes Gerät, sind die Versicherungsbeiträge zwar recht günstig, können sich bei der schieren Menge an Elektrogeräten in einem Haushalt aber schnell summieren. Welche Schäden können versichert werden?Je nach Anbieter springen Geräteversicherungen bei verschiedenen Schadensarten ein. Versichert sind häufig: Schäden am Gerät durch Überspannung, Blitzschlag, Brand, Wasser, sowie Verlust durch Raub oder Einbruchdiebstahl. Hier kann sich das Leistungsspektrum der Geräteversicherung mit der Hausratversicherung überschneiden, die, sofern vorhanden, in vielen dieser Fälle vorrangig in Anspruch genommen werden muss. Schäden am Gerät durch Produktions- oder Materialfehler, mitunter sogar durch Abnutzung und Verschleiß. Diese Option ist sicherlich praktisch, zumal die Hausratversicherung hier nicht zahlt. Beachtet werden sollte jedoch, dass Hersteller für Neugeräte in der Regel ohnehin eine ein- bis zweijährige Garantie geben. Tritt in dieser Zeit ein entsprechender Schaden auf, muss wiederum vorrangig der Hersteller eintreten. Schäden am Gerät durch Bedienfehler und Ungeschicklichkeit. Diese Schäden sind vergleichsweise häufig, Geräteversicherung speziell für diesen Fall also durchaus wünschenswert. Dennoch sollten Kunden hier aufpassen, denn auch wenn Missgeschicke grundsätzlich mit versichert sind, führt grobe Fahrlässigkeit praktisch immer zum Leistungsausschluss. Die Beweislast liegt dabei regelmäßig auf Seiten des Kunden. Wer also versehentlich Cola über die Tastatur schüttet, das Smartphone beim Baden in die Wanne fallen lässt oder gar aus Unachtsamkeit mit in die Waschmaschine steckt, hat schlechte Karten. Zumal die meisten Missgeschicke letztlich auf Fahrlässigkeiten beruhen. Was zahlt die Geräteversicherung?Je nach Anbieter kommen Geräteversicherungen für erforderliche Reparaturen bis hin zur kompletten Wiederbeschaffung des defekten Elektrogeräts auf. Bei älteren Geräten wird oft nur noch der Zeitwert des Gerätes ersetzt. Lohnt sich eine Geräteversicherung?Ob und welche Geräteversicherung sich lohnt, hängt maßgeblich vom Leistungsspektrum des Anbieters und vom zu versichernden Gerät ab. Bietet die Geräteversicherung wenig mehr als eine Hausratversicherung, ist letztere klar vorzuziehen, denn die Hausratversicherung umfasst neben sämtlichen Elektrogeräten auch den gesamten restlichen Hausstand. Bietet eine Geräteversicherung hingegen hauptsächlich gute Reparatur- bzw. Ersatzkonditionen, kann sie sich als Zusatzversicherung eventuell rentieren. Der Versicherungrechner hilft Ihnen, Kosten und Nutzen einzuschätzen. Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich nicht zum Abschluss einer Geräteversicherung drängen. Nehmen Sie sich Zeit, die Versicherungsbedingungen vorher genau zu prüfen, und überlegen Sie, welche Geräte Sie tatsächlich versichern möchten. Lesen Sie weiter: Garantieverlängerung |
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