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ÜBERSICHT
Private Haftpflichtversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung (PKV) Berufsunfähigkeitsversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Kapitalbildende Lebensversicherung Privat-Rechtsschutzversicherung Berufs-Rechtsschutzversicherung Wohnungs-Rechtsschutzversicherung Kaskoversicherung – Vollkasko und Teilkasko Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Reise-Krankenversicherung – wer hat schon eine? Tierhalter-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung Pflegebedürftige Menschen sind in unterschiedlichem Maß auf Hilfe angewiesen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten und hilft, die Lebensqualität der Betroffenen so gut wie möglich zu erhalten. Die Pflegeversicherung ist der jüngste Bereich der Sozialversicherung. Da die Lebenserwartung steigt und viele Menschen gerade im Alter pflegebedürftig werden, ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Gesetzlich wie privat Krankenversicherte sind über ihre Krankenkassen auch gesetzlich beziehungsweise privat pflegeversichert. Pflegebedürftigkeit kann infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung entstehen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich nach der Stärke der Pflegebedürftigkeit und nach den Lebensbereichen, in denen der Betroffene auf Hilfe angewiesen ist. Basierend auf dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz unterscheidet die gesetzliche Pflegeversicherung seit 2017 fünf Pflegegrade, die die vorherige Einteilung in vier Pflegestufen abgelöst haben. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Leistungsbereiche der gesetzlichen PflegeversicherungWerden Pflegebedürftige zu Hause von ehrenamtlichen Helfern (meist den Angehörigen) versorgt, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung dafür ein Pflegegeld. Nimmt der Betroffene einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, zahlt die Pflegeversicherung einen Kostenanteil als Pflegesachleistung. Bei stationärer Pflege zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Kostenanteil; gilt sowohl bei teilstationärer Pflege (z.B. Tagespflege) als auch vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim. Bei häuslicher Pflege gibt es weitere Leistungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich hierbei beispielsweise an den Kosten für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstuhl und Verbrauchsmaterial, für Wohnumfeldverbesserungen wie den Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe, für Pflegevertretungen oder stationäre Kurzzeitpflege, falls die eigentliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, sowie an Aufwendungen für die Betreuung in ambulanten Wohngruppen. Versorgungslücke der PflegeversicherungDie gesetzliche Pflegeversicherung deckt allerdings nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Sie entlastet Pflegebedürftige und deren Angehörige finanziell, ist aber keine Vollversicherung, denn praktisch alle Leistungen sind budgetiert. Abhängig von Pflegegrad und Pflegesituation gelten feste Höchstsätze, die in aller Regel weitaus nicht an die tatsächlichen Kosten heran reichen. So zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung für einen schwerst Pflegebedürftigen (Pflegegrad 5) bei vollstationärer Unterbringung rund 2.000 Euro im Monat; allerdings nur für den Pflegeaufwand an sich. Alles was darüber hinaus geht, einschließlich Kost und Logis, muss privat getragen werden. Privat Versicherte haben hier übrigens keinen Vorteil, denn auch die private Pflegeversicherung zahlt nur eine Grundversorgung, die die tatsächlichen Pflegekosten nicht deckt. Um diese Versorgungslücke zu schließen, können gesetzlich und privat Pflegeversicherte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Pflegende Angehörige sind, wenn sie mindestens 14 Stunden pro Woche pflegen, automatisch gesetzlich renten- und unfallversichert. Die Versicherungsbeiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung betragen derzeit 2,55 Prozent vom Bruttoeinkommen des Versicherten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Kinderlose Versicherungspflichtige ab 23 Jahren zahlen einen Zusatzbeitrag von 0,25 %, ebenfalls bezogen auf das Bruttoeinkommen. TriviaUm die Versicherungsbeiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung im Rahmen zu halten, wurde bei ihrer Einführung 1995 der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Durch diesen einen Tag Mehrarbeit wird die Pflegeversicherung mitfinanziert. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen: Hier ist der Buß- und Bettag nach wie vor ein gesetzlicher Feiertag. Dafür zahlen Arbeitnehmer im Vergleich zum Arbeitgeber einen um 1 Prozentpunkt höheren Anteil an der gesetzlichen Pflegeversicherung. Lesen Sie weiter: Private Pflegezusatzversicherung |
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