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Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft, das eigene Recht zu verteidigen, wenn es zu einem Rechtsstreit im Straßenverkehr oder rund um das Fahrzeug kommt.

Gerade bei Unfällen im Straßenverkehr geht es schnell um hohe Schadenssummen, und nicht selten schiebt dann einer dem anderen die Schuld zu. Schadenersatzforderungen, die gegen die eigene Person gerichtet werden, reguliert die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung – und wehrt sie, wenn möglich, ab. Ist man aber selbst der Geschädigte, muss man gegebenenfalls eigene Schadenersatzforderungen geltend machen. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft dabei, diese durchzusetzen.


Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt juristische Streitfälle im Straßenverkehr und rund ums Fahrzeug ab. Sie hilft einen Rechtsstreit wenn möglich beizulegen, oder falls nötig vor Gericht auszutragen. Dabei trägt sie die Kosten für einen Anwalt, das Gericht, sowie für Gutachter und Zeugen. Verliert der Versicherte vor Gericht, trägt sie auch die Kosten der Gegenseite. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nur bis zu einer vereinbarten Deckungssumme, und der Versicherte muss zumeist eine Selbstbeteiligung tragen.

Leistungsspektrum

Das Leistungsspektrum unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken nicht den Straßenverkehr per se ab, sondern eine ganze Reihe von Einzelbereichen. Das betrifft beispielsweise:

Schadenersatz-Rechtsschutz – wird man in einen Unfall verwickelt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden zahlen. Steht dessen Schuld nicht ganz eindeutig fest, wird dessen Kfz-Haftpflichtversicherung aber alles daran setzen, die Schadenersatzforderung abzuwehren. Ohne Anwalt hat man schlechte Karten.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht – kommt beispielsweise ins Spiel, wenn das neue Auto gleich nach dem Kauf mit einem Motorschaden ausfällt, der Verkäufer aber von nichts gewusst haben will.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz – von Bedeutung, wenn man etwa als Berufsfahrer ungerechtfertigt einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung bekommt. Hier ist dann nicht nur der Führerschein, sondern auch der Job in Gefahr.

Tarifabhängiger Versicherungsschutz

Wer Versicherungsschutz hat, ist vom Tarif abhängig. Über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können bestimmte Fahrzeuge oder Personen versichert werden – etwa ein Fahrzeug oder alle Fahrzeuge eines Halters, oder auch Halter, Fahrer und Insassen eines Fahrzeuges. Man kann sich auch als Fahrer fremder Fahrzeuge versichern. Das ist beispielsweise interessant, wenn sich mehrere Familienmitglieder ein Auto teilen.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen zahlen nur, wenn vor Gericht auch eine realistische Erfolgsaussicht besteht. Ist der Versicherte klar im Unrecht, zahlen sie nicht, ebenso wenig bei Kleinigkeiten wie Park-Knöllchen. Die meisten Versicherer kündigen die Versicherung außerdem, wenn man sie zu oft in Anspruch nimmt.

Die beste Versicherung im Straßenverkehr ist es, sich an die Verkehrsregeln zu halten und vorausschauend zu fahren. Trotzdem können Unfälle passieren. Damit ist ein Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kein Muss, aber durchaus eine sinnvolle Zusatzversicherung, gerade für Vielfahrer.

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Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Soziales - Versicherung - Vorsorge - Rente - Konsum - Arbeit - Einkommen - Vergleich