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Private Haftpflichtversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung (PKV) Berufsunfähigkeitsversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Kapitalbildende Lebensversicherung Rechtsschutzversicherung Privat-Rechtsschutzversicherung Berufs-Rechtsschutzversicherung Wohnungs-Rechtsschutzversicherung Kaskoversicherung – Vollkasko und Teilkasko Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Reise-Krankenversicherung – wer hat schon eine? Tierhalter-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung Die Rechtsschutzversicherung hilft dem Versicherten, sein Recht im Fall eines Rechtsstreits vor Gericht zu verteidigen. Wer in einen Rechtsstreit gerät, sieht sich schnell hohen Kosten gegenüber. Man muss sich einen Anwalt nehmen. Geht der Fall vor Gericht, fallen Gerichtskosten an. Verliert man, muss man zusätzlich noch die Kosten der Gegenseite übernehmen – das kann schnell Kosten verursachen, die sich eine Einzelperson kaum leisten kann. Eine Rechtsschutzversicherung springt ein, wenn es zu einen Rechtsstreit kommt, und übernimmt die Kosten, die eine Gerichtsverhandlung mit sich bringt. Damit hilft sie dem Versicherten, vor Gericht sein Recht zu behaupten. Die Rechtsschutzversicherung zahlt Anwaltskosten (für einen Anwalt freier Wahl), Gerichtskosten, Zeugengelder und Honorare für Sachverständige. Bei einer Niederlage übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der Gegenseite. Auch Strafkautionen werden in gewissem Umfang übernommen. Der Leistungsumfang ist meist durch eine Deckungssumme begrenzt, häufig sind das 250.000 Euro pro Rechtsschutzfall, wobei der Versicherte regelmäßig eine Selbstbeteiligung zu tragen hat. Außerdem gibt es Wartezeiten: Rechtsschutzversicherungen greifen frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss. Wer also in einem schon eingetretenen Rechtsfall noch schnell eine Versicherung abschließt, geht leer aus. Auch bei Geringfügigkeit, Mutwillen, Vorsatz oder wenn von vornherein keine Erfolgschance besteht, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht. Arten der RechtsschutzversicherungZu einem Rechtsstreit kann es in vielen Bereichen kommen. Entsprechend viele einzelne Sparten bieten die Versicherer an, die man sich nach Bedarf individuell zusammenstellen kann. Als beispielhafte Auswahl: Die Privat-Rechtsschutzversicherung ist die häufigste Komponente. Sie deckt einen Großteil des privaten Alltags ab, wie nachbarschaftliche oder innerfamiliäre Streitigkeiten. Die Berufs-Rechtsschutzversicherung (auch Arbeits-Rechtsschutzversicherung) steht bei Rechtsstreitigkeiten im beruflichen Alltag ein, beispielsweise wenn der Versicherte eine Kündigung anfechten muss, oder ihm Lohn vorenthalten wird. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung vertritt Verkehrsteilnehmer. Sie ist besonders wichtig für alle Autofahrer. Unfälle passieren schnell, und ziehen regelmäßig Rechtsstreitigkeiten nach sich. Die Wohnungs-Rechtsschutzversicherung tritt ein, wenn es zu juristischen Streitigkeiten rund um Grundstück und Miete kommt. Hier gibt es unterschiedliche Formen für Mieter und Vermieter. Die wichtigsten Sparten werden auch als Kombi-Pakete angeboten, denn jede Versicherung zahlt nur in dem Bereich, den sie abdeckt. Gehört ein Rechtsfall in einen anderen Bereich, zahlt die Versicherung nicht. Es gibt auch Bereiche, die aus Risikogründen generell nicht versichert werden, wie beispielsweise Rechtsstreitigkeiten beim Hausbau und Umbau. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich deshalb überlegen, welche Bereiche man wirklich abdecken möchte, und sich eingehend über die jeweiligen Konditionen informieren. Lesen Sie weiter: Privat-Rechtsschutzversicherung |
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