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Finanztipps für den Urlaub

Reisemängel – so vermeiden Sie unangenehme Urlaubsüberraschungen

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Girorechner – Girokonto nachrechnen

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Der Girorechner bildet ein Girokonto, Sparkonto oder Tagesgeldkonto mit Zahlungsein- und -ausgängen taggenau nach und ermittelt Guthaben- und Überziehungszinsen.

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Prozentrechner zur Prozentrechnung

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Der Prozentrechner ermittelt wahlweise Prozentwert, Grundwert oder Prozentsatz, wenn zwei der drei Größen gegeben sind.

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Das Hotel ist überbucht und Sie werden notdürftig umquartiert, Baulärm von früh bis spät, der versprochene Sandstrand entpuppt sich als Geröllhalde? Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen bei Reisemängeln offen stehen – und wie Sie viele von vornherein vermeiden.

Reisemängel liegen grundsätzlich dann vor, wenn vereinbarte und gebuchte Reiseleistungen nicht erbracht werden, oder (im Fall von Pauschalreisen) die Reise solchermaßen fehlerbehaftet ist, dass ihr Wert oder Nutzen deutlich gemindert wird. Grundlage sind üblicherweise die Infos aus dem Reisekatalog oder Onlineportal, die Buchungsbestätigung sowie etwaige Zusatzinfos, die Sie erhalten haben.


Aber nicht jede Widrigkeit ist gleich ein Reisemangel. Nicht unter Reisemängel fallen etwa reine Unannehmlichkeiten (wie eine Viertelstunde Wartezeit an der Hotelbar), landestypische Eigenheiten, mit denen der Urlauber rechnen muss (in Spanien etwa sind die Straßen im Sommer durchaus bis spätabends mit Leben erfüllt), sowie allgemeine Lebensrisiken (wie einige nächtliche Mückenstiche).

Ausnahme: Höhere Gewalt fällt unter Reisemängel – zumindest auf Pauschalreisen. Wird Ihre Unterkunft durch ein Unwetter überflutet, oder entfällt ein wichtiger Reiseinhalt wegen politischer Unruhen, trägt dieses Risiko der Reiseveranstalter.

Keine Reisemängel liegen hingegen dann vor, wenn Umstände bei der Reisebuchung bekannt oder absehbar waren, oder nicht zugesichert wurden.

Versteckte Hinweise erkennen

Wichtigster Punkt deshalb: Lesen Sie vor der Buchung genau die Angaben im Katalog oder Internet. Denn Reiseveranstalter und Hotels müssen hier wahrheitsgemäße Angaben machen. Auch über zu erwartende Unannehmlichkeiten – wenngleich diese zu Werbezwecken meist beschönigend formuliert werden, aber das ist rechtens.

Ist im Katalog etwa von "Naturstrand" die Rede, erwartet Sie alles, nur kein gepflegter Sandstrand. Bei einem Hotel "in Flughafennähe" ist mit stetigem Fluglärm zu rechnen. Auch Beschreibungen wie "zentrale Lage", "lebhaft", oder gar "mit eigener" Disco geben Hinweise auf Lärmquellen. Nur eben nett formuliert.

Achten Sie also auf subtile Hinweise. So lassen sich viele empfundene Reisemängel von vornherein vermeiden. Bedenken Sie, in welches Land Sie verreisen, und was Sie dort landestypischerweise erwarten wird. Auch Bewertungen anderer Urlauber im Internet können wertvolle Hinweise liefern und Sie vor unangenehmen Überraschungen einschließlich tatsächlicher Reisemängel bewahren.

Und schließlich – bewahren Sie Ruhe. Auch wenn der Urlaub viel Geld kostet: Reisen sind komplex, und es läuft nie alles rund. Sie erlauben sich selbst mehr Erholung, wenn Sie nicht zuviel Perfektion erwarten.

Erwarten können und sollten Sie aber natürlich, was Sie gebucht und bezahlt haben. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie Sie bei tatsächlichen Reisemängeln verfahren.

Lesen Sie weiter: Reisemängel – so setzen Sie sich zu Wehr – Reisepreisminderung


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Zahlungsverkehr - Konsum - Soziales - Sonstige