Anlegen & Sparen
Börse
Kredit & Finanzierung
Vorsorge
Zahlungsverkehr
Wohnen
Steuern
Arbeit & Soziales
Auto
Sonstige
Einstellungen
Zinsrechner
einmalige Geldanlage
Zuwachssparen
steigende Zinssätze
Sparrechner
regelmäßig anlegen
Bonussparen
Sparplan mit Bonusprämie
Zinseszinstabelle
Guthabenentwicklung
Fondsrechner
Fondssparen
Aktienrechner
Geldanlage in Aktien
Bond- / Anleiherechner
Anleihen, Renten, Bonds
Tradingrechner
Leben als Daytrader
Gewinn-Verlust
Ausgleichsrechner
Jahres-/Gesamtrendite
Gewinn- und Verlustraten
Kreditrechner
für Annuitätendarlehen
Tilgungsrechner
für Tilgungsdarlehen
Hypothekenrechner
Hypothekendarlehen
Darlehensrechner
taggenaue Berechnung
Tilgungsaussetzung
Darlehen mit Geldanlage
Leasingrechner
Auto-Leasing
Autofinanzierung
Barrabatt oder Händlerkredit
Mietrechner
Wohnungsmiete
Sparbuch-Rechner
unregelmäßige Einzahlung
Tagesgeldrechner
Zinsen für Tagesgeld
Festgeldrechner
monatsweise anlegen
Girorechner
Konto nachbilden
Dispo-Rechner
Dispozinsen für Dispokredit
Renditerechner
Renditeberechnung
Unterjährige Verzinsung
Effektivzinsrechner
Entnahmeplan
Rente aus Kapitalvermögen
Vorsorgerechner
Sparplan mit Entnahmeplan
Immobilienrechner
Was darf das Haus kosten?
Kaufen oder Mieten?
Günstiger wohnen
Immobilien-
Kapitalanlage-Rendite
Verzugszinsrechner
Verzugszinsen
Zinstagerechner
Zinsmethoden
Inflationsrechner
Kaufkraftverlust
Bargeldrechner
Münzzähler
Taschenrechner
Grundrechenarten
Prozentrechner
Prozentrechnung
Rabattrechner
Rabatte berechnen
Skontorechner
Lohnt sich Skonto?
Dreisatzrechner
Dreisatz berechnen
Spritrechner
Benzinverbrauch
Autokosten-Rechner
Kfz-Kosten vergleichen
Lebensversicherung
Renditerechner
Rentenversicherung
Renditerechner
Einkommensteuer
Steuerrechner 2024 & früher
Einkommensteuer
im Jahresvergleich
Einkommensteuer
Tabelle nach Einkommen
Gehaltsrechner 2024
Nettolohn berechnen  
Stundenlohnrechner
Stundenlohn berechnen
Bausparrechner
Bausparvertrag berechnen
Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge
Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer berechnen
Grunderwerbsteuer
Grundstückskauf
Grundsteuer-Rechner
Steuer aufs Grundstück
Gewerbesteuer
auf Gewerbeertrag
AfA-Rechner
Abschreibung berechnen
Kraftfahrzeugsteuer
Kfz-Steuer berechnen
Bankleitzahlen
Bank- und BLZ- / BIC-Suche
Vorschusszinsen
Guthaben vorzeitig abheben
Währungsrechner
Währungen umrechnen
Elterngeld-Rechner
Entgeltersatz
Statistik-Rechner
Summe, Durchschnitt & Co.
Zufallsgenerator
Zufallszahlen generieren
Haushaltsrechner
Einkünfte und Ausgaben
Stromrechner
Stromkosten berechnen
Handy-Tarifrechner
Mobilfunk-Kosten
Versicherungsrechner
für Sachversicherungen
Solidaritätszuschlag
Soli-Ersparnis 2021


Neue Beitragsgrenzen bei der Sozialversicherung

2013 steigen die Beitragsgrenzen der Sozialversicherung um bis zu 200 Euro auf Monatsbasis. Damit erhöht sich das beitragspflichtige Einkommen bei der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die Beitragsgrenzen werden anhand der Einkommensentwicklung in Deutschland jedes Jahr neu ermittelt. Nach ihnen richten sich beispielsweise die Höchstbeiträge zur Sozialversicherung, sowie die Einkommenshöhe, ab der sich Arbeitnehmer privat krankenversichern können. Da die Durchschnittseinkommen im betreffenden Zeitraum gestiegen sind, steigen auch die Beitragsgrenzen. Folgende Rechengrößen gelten 2013 für die Sozialversicherung:


Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das Bruttoeinkommen, bis zu dem höchstens Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben beitragsfrei. Für die einzelnen Sozialversicherungen gelten verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro monatlich im Jahr 2012 auf 3.937,50 Euro im Jahr 2013. Dieser Wert gilt für alle Bundesländer gleichermaßen.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze dagegen in den alten Bundesländern von 5.600 Euro (2012) auf 5.800 Euro monatlich (2013), und in den neuen Bundesländern von 4.800 Euro (2012) auf 4.900 Euro (2013).

Noch einmal andere Werte gelten für die Knappschaftliche Rentenversicherung. Hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 6.900 Euro (2012) auf 7.100 Euro monatlich (2013), in den neuen Bundesländern von 5.900 Euro (2012) auf 6.050 Euro (2013).

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze markiert das jährliche Bruttoeinkommen, oberhalb dessen Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Wessen Jahreseinkommen oberhalb dieser Grenze liegt, kann sich wahlweise freiwillig gesetzlich krankenversichern, oder eine private Krankenversicherung abschließen.

Die Versicherungspflichtgrenze wird in allen Bundesländern von 50.850 Euro (2012) auf 52.200 Euro Jahreseinkommen im Jahr 2013 angehoben.

Ausnahme: Für alle, die am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze lagen und zu diesem Zeitpunkt privatversichert waren, richtet sich die Versicherungspflichtgrenze weiterhin nach der Beitragbemessungsgrenze. Sie steigt damit von 45.900 Euro (2012) auf 47.250 Euro Jahreseinkommen im Jahr 2013.

Bezugsgröße der Sozialversicherung

Die Bezugsgröße dient in der Sozialversicherung als Basis für die Berechnung weiterer Einkommensgrenzen. So ist beispielsweise eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, sofern deren Einkommen unter einem Siebtel der Bezugsgröße liegt. Auch die Rentenversicherungsbeiträge von Selbständigen richten sich nach der Bezugsgröße.

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bezugsgröße der Sozialversicherung 2013 bundeseinheitlich auf 2.695 Euro im Monat (gegenüber 2.625 Euro im Vorjahr).

Dieselbe Bezugsgröße gilt auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern steigt die Bezugsgröße dagegen 2013 von 2.240 Euro im Vorjahr auf nun 2.275 Euro.

Lesen Sie weiter: GEZ – der neue Rundfunkbeitrag löst die alte Rundfunkgebühr ab