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Neuer EU-Führerschein und Änderung der Fahrerlaubnisklassen

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Ab dem 19. Januar 2013 wird der neue EU-Führerschein in allen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt. Damit einher geht eine Anpassung der Fahrerlaubnisklassen.

Dies geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die am 19.01.2013 in Kraft tritt. Die neuen EU-weit einheitlichen Führerscheine sollen Kontrollen vereinfachen und mehr Schutz vor Fälschung bieten. Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer und Motorradfahrer:


Neue Führerscheine nur noch befristet gültig

Ab dem Stichtag ausgestellte Führerscheine sind nur noch maximal 15 Jahre gültig. Das betrifft insbesondere PKW- und Motorrad-Führerscheine, die zuvor unbefristet galten. Nach Ablauf der 15 Jahre werden sie nach aktuellem Stand lediglich ausgetauscht, Nach- oder Gesundheitsprüfungen sind nicht geplant. Älteren, noch unbefristet gültige Führerscheine müssen bis spätestens 2033 gegen die neuen EU-Führerscheine ausgetauscht werden.

Neuerungen beim Motorrad-Führerschein

Die bisherigen Fahrerlaubnisklassen M und S werden zur neuen Fahrerlaubnisklasse AM zusammengefasst. Darunter fallen 2- und 3-rädrige Kleinkrafträder und 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm Hubraum, 4 kW Motorleistung und 45 Stundenkilometer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Die Fahrschulausbildung für diese Klasse wird verbessert.

Die Fahrerlaubnisklasse A1 (Krafträder bis 125 ccm Hubraum und 11 kW Motorleistung) wird um ein zulässiges Leistung/Gewicht-Verhältnis von höchstes 0,1 kW/kg ergänzt. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für unter 18-Jährige entfällt.

Die bisherige Klasse A (beschränkt), die Krafträder bis 25 kW (34 PS) mit einem Leistungsgewicht bis 0,16 kW/kg umfasste, wird beim neuen EU-Führerschein durch die neue Fahrerlaubnisklasse A2 ersetzt. In diese fallen nun Krafträder bis 35 kW Motorleistung (48 PS) mit einem Leistungsgewicht bis 0,2 kW/kg. Wer die Fahrerlaubnis A (beschränkt) besitzt, darf ab dem Stichtag auch die stärkeren Maschinen der neuen Klasse A2 fahren.

In die Fahrerlaubnisklasse A (Motorräder über 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit) fallen künftig auch entsprechende Trikes, die ab Januar außerdem ein Mindestalter von 21 Jahren erfordern. Bislang konnten Trikes mit Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden.

Der Zugang zu den Motorrad-Klassen wird mit dem neuen EU-Führerschein erleichtert. Für den Erwerb der jeweils nächsthöheren Klasse (A1, A2, A) ist künftig neben 2 Jahren praktischer Erfahrung nur noch eine praktische Prüfung nötig. Eine theoretische Prüfung entfällt. Außerdem ist der Direkteinstieg in die höchste Klasse (A) künftig statt ab 25 Jahren schon ab 24 Jahren möglich.

Einfachere Anhänger-Regelungen für PKW

In Fahrerlaubnisklasse B dürfen PKW künftig Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ziehen, solange das ganze Gespann nicht mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht hat. Die bisherige Regelung, derzufolge das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten durfte, entfällt, die technischen Vorschriften für PKW und Anhänger müssen aber natürlich eingehalten werden. Wer schwerere Gespanne bis 4,25 t zulässiges Gesamtgewicht fahren möchte (mit Anhängern auch über 750 kg, beispielsweise Wohnwagen), braucht eine zusätzliche eintägige Schulung.

Auch für die Fahrerlaubnisklasse BE entfällt die bisherige Verhältnisregel von Anhängergewicht zu Leergewicht des Zugfahrzeuges. Hier dürfen künftig Anhänger bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gezogen werden. Auch dabei sind die technischen Vorschriften für PKW und Anhänger einzuhalten.

Die Änderungen betreffen nur EU-Führerscheine und Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellt beziehungsweise erteilt werden. Alle älteren Führerscheine gelten unverändert weiter.

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