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Pflegeversicherung – höhere Beiträge, mehr Leistungen für DemenzkrankeONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Portoerhöhung bei der Post – Briefe werden teurer Neuer EU-Führerschein und Änderung der Fahrerlaubnisklassen Neue Beitragsgrenzen bei der Sozialversicherung GEZ – der neue Rundfunkbeitrag löst die alte Rundfunkgebühr ab Unisex-Tarife bei Versicherungen EEG-Umlage treibt Stromkosten in die Höhe Neue Einkommensgrenze und Rentenversicherungspflicht bei Minijobs Rentenbeiträge fallen auf 18,9 Prozent Pflegeversicherung – höhere Beiträge, mehr Leistungen für Demenzkranke Betreuungsgeld kommt ab August 2013 Bundeswertpapiere: Finanzagentur stellt Privatkundengeschäft ein Ganz neu ab 2013: Der Pflege-Bahr Die Elektronische Lohnsteuerkarte kommt Neue Markttransparenzstelle überwacht die Spritpreise Die Bundesregierung bringt die Pflegereform auf den Weg: Ab 2013 bietet die soziale Pflegeversicherung Demenzkranken mehr Leistungen. Auch Angehörige sollen besser entlastet werden. Im Gegenzug steigen die Beiträge. Derzeit sind etwa 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, Tendenz steigend. Über die Hälfte von ihnen leidet an Demenz, auch ihre Zahl steigt. Dennoch werden gerade demenzkranke Menschen von der Pflegeversicherung bislang nur ungenügend berücksichtigt. Demenzkranke brauchen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Betreuung, das weit über reine Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung hinausgeht, auf die die Pflegeversicherung sich bislang konzentriert. Deshalb hat die Koalition für 2013 die Pflegereform auf den Weg gebracht. Ziel ist es, durch Änderungen der Pflegeversicherung die Situation Demenzkranker zu verbessern. Die wichtigsten Neuerungen in der sozialen Pflegeversicherung ab 2013Demenzkranke ohne Pflegestufe, aber mit bereits erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) erhalten neben den bereits gezahlten Betreuungsleistungen von bis zu 200 Euro nun auch Pflegegeld in Höhe von 120 Euro pro Monat (bei häuslicher Pflege durch Angehörige), oder Pflegsachleistungen bis 225 Euro (bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst). Für Demenzkranke in Pflegestufe I zahlt die Pflegeversicherung monatlich 305 Euro Pflegegeld (70 Euro zusätzlich gegenüber der regulären Pflegestufe I), oder Pflegesachleistungen bis 665 Euro (215 Euro zusätzlich). Demenzkranke in Pflegestufe II erhalten künftig 525 Euro Pflegegeld (85 Euro mehr als in der regulären Pflegestufe II), oder Pflegesachleistungen bis 1.250 Euro (ein Plus von 150 Euro). Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige werden künftig als Alternative zur häuslichen Pflege gefördert. Die Mitbewohner erhalten einen monatlichen Zuschuss von 200 Euro, daneben kann die Pflegeversicherung bis zu 10.000 Euro für die pflegegerechte Einrichtung der WG zahlen. Ambulante Pflegedienste sollen neben Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung nun auch Betreuungsleistungen anbieten, die sich speziell an den Bedürfnissen Demenzkranker orientieren. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können die Pflege zudem bedarfsgerechter gestalten, indem sie bestimmte Zeitrahmen vereinbaren und gemeinsam mit dem Pflegedienst entscheiden, welche Leistungen sie dabei in Anspruch nehmen wollen. Die Pflegereform soll auch pflegende Angehörige entlasten: Während Zeiten von Ersatz- oder Kurzzeitpflege wird künftig das halbe Pflegegeld weiter gezahlt. Angehörigen sollen so leichter Auszeiten nehmen können. Bislang entfiel das Pflegegeld in diesen Perioden ganz. Um all die Mehrausgaben zu finanzieren, steigen die Beiträge der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 von zuletzt 1,95 auf nun 2,05 Prozent, für Kinderlose entsprechend auf 2,3 Prozent. Angesichts der immensen Kosten, die ein Pflegefall mit sich bringen kann, wird jedoch deutlich, dass die soziale Pflegeversicherung auch in Zukunft nicht ausreichen kann, um im Ernstfall die Ausgaben zu decken. Deshalb will die Regierung im Rahmen der Pflegereform auch mehr Anreize für die private Vorsorge schaffen, und führt zum 1. Januar 2013 den "Pflege-Bahr" ein. Analog zur Riester-Rente sollen damit private Pflegezusatzversicherungen unter gewissen Voraussetzungen mit 60 Euro jährlich vom Staat bezuschusst werden. Lesen Sie weiter: Ende der Praxisgebühr |
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