Betreuungsgeld kommt ab August 2013
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Nach langen Debatten hat die Koalition über das neue Betreuungsgeld entschieden. Die staatliche Leistung soll ab dem 1. August 2013 gezahlt werden.
Betreuungsgeld sollen demnach Eltern erhalten, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr nicht in eine Kinderkrippe oder zu einer Tagesmutter geben, sondern bis zum Kindergartenalter noch privat im familiären Umfeld betreuen.
Das Betreuungsgeld wird in Etappen eingeführt: Ab dem 1. August 2013 bekommen Eltern von Kindern zwischen ein und zwei Jahren zunächst 100 Euro im Monat. Ab dem 1. August 2014 wird das Betreuungsgeld dann auf 150 Euro erhöht und fortan für Kinder zwischen ein und drei Jahren gezahlt.
Eltern können das Betreuungsgeld wahlweise direkt erhalten, oder aber für die Altersvorsorge oder die Ausbildung ihrer Kinder ("Bildungssparen") anlegen. In den beiden letzteren Fällen will die Regierung noch 15 Euro zusätzlich zahlen.
Das Nachsehen haben Eltern, die Hartz IV beziehen. Das Betreuungsgeld soll, ebenso wie Elterngeld, auf ALG II angerechnet werden. Hartz IV-Empfänger erhalten demnach zwar Betreuungsgeld, haben aber nichts davon, da es entsprechend vom ALG II-Satz abgezogen wird.
Nach eigenen Aussagen möchte die Regierung mit dem Betreuungsgeld Eltern ein echte "Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder" ermöglichen. Da Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder (wie Kitas und Tagesmütter) bereits staatlich gefördert werden, solle das Betreuungsgeld einen Ausgleich für Eltern schaffen, die ihre Kleinkinder lieber im familiären Umfeld betreut wissen möchten. Über die Aufwertung familiärer Erziehungsarbeit wolle die Bundesregierung das "Familienleben insgesamt" stärken.
Die Opposition und die Wirtschaft sehen in der "Herdprämie" jedoch einen Schritt in die völlig falsche Richtung. Selbst innerhalb der Koalition ist das Betreuungsgeld höchst umstritten.
Gerade für einkommens- und auch sozial schwache Familien schaffe es einen Anreiz, Kinder aus Kinderkrippen fernzuhalten. Kitas und Tagesmutterbetreuung haben aber schon auf Kleinkinder einen erwiesenermaßen positiven Einfluss. Insbesondere Mütter würden durch das Betreuungsgeld über Jahre von einer eigenen Erwerbstätigkeit abgehalten, was den Wiedereinstieg ins Berufsleben erschwert und Frauen finanziell von Ehemännern abhängig werden lässt.
Erfahrungen aus anderen Ländern bestätigen die Befürchtungen. Die SPD hat derweil bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld zu klagen – und es im Fall eines Wahlsieges 2013 direkt wieder abzuschaffen.
*** Update: Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht gekippt ***
Im Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt und nicht fortgeführt werden kann. Der Grund: Eine entsprechende Leistung falle nicht in die Zuständigkeit des Bundes und hätte gar nicht in der Form eingeführt werden dürfen. Wenn, sei dies Sache der Bundesländer.
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