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Unisex-Tarife bei VersicherungenONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Portoerhöhung bei der Post – Briefe werden teurer Neuer EU-Führerschein und Änderung der Fahrerlaubnisklassen Neue Beitragsgrenzen bei der Sozialversicherung GEZ – der neue Rundfunkbeitrag löst die alte Rundfunkgebühr ab Unisex-Tarife bei Versicherungen EEG-Umlage treibt Stromkosten in die Höhe Neue Einkommensgrenze und Rentenversicherungspflicht bei Minijobs Rentenbeiträge fallen auf 18,9 Prozent Pflegeversicherung – höhere Beiträge, mehr Leistungen für Demenzkranke Betreuungsgeld kommt ab August 2013 Bundeswertpapiere: Finanzagentur stellt Privatkundengeschäft ein Ganz neu ab 2013: Der Pflege-Bahr Die Elektronische Lohnsteuerkarte kommt Neue Markttransparenzstelle überwacht die Spritpreise Versicherungen dürfen künftig keine unterschiedlichen Beiträge mehr für Männer und Frauen verlangen. Bereits ab dem 21. Dezember 2012 gelten für beide Geschlechter Unisex-Tarife. Versicherungen kalkulieren ihre Beiträge nach der Leistung, die eine Versichertengruppe erfahrungsgemäß in Anspruch nimmt. Wie viel sie ein bestimmter Kunde kosten wird, wissen sie aber natürlich nicht im Voraus. Deshalb führen sie Risikoeinschätzungen durch: Je höher das Risiko, dass (und in welchem Umfang) ein Kunde die Versicherung in Anspruch nimmt, desto höher ist seine Versicherungsprämie. Häufige Risikofaktoren sind dabei Alter, Beruf, gefährliche Sportarten, und eben auch das Geschlecht eines Versicherten. So haben Frauen beispielsweise eine höhere Lebenserwartung als Männer, und nehmen daher durchschnittlich mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch. Deshalb zahlten sie in der privaten Krankenversicherung bislang höhere Beiträge. Männer haben hingegen ein statistisch höheres Unfallrisiko als Frauen. Deshalb war die Kfz-Haftpflichtversicherung bisher für Männer teurer. Unisex-Tarife bringen Gleichstellung bei VersicherungenDer Europäische Gerichtshof hat jedoch beschlossen, dass diese Unterscheidung diskriminierend sei. Das Geschlecht darf nicht länger in die Risikobewertung einfließen. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherungen deshalb nur noch Unisex-Tarife anbieten: gleiche Beiträge für Männer und Frauen. Gleichberechtigung auch vor dem Versicherungsgesetz – klingt prima. Für die Versicherten ziehen die neuen Unisex-Tarife aber Nebenwirkungen nach sich. Mehrkosten für alle durch Unisex-TarifeAngenommen ein Versicherer setzt im obigen Beispiel einer privaten Krankenversicherung für den Unisex-Tarif eine mittlere Prämie (zwischen bisherigem Frauen- und Männertarif) fest. Damit wird die Versicherung für Männer teurer, für Frauen günstiger. Frauen erhalten aber weiterhin durchschnittlich mehr Leistungen als Männer. Für Frauen ist das von Vorteil, für Männer ein klarer Nachteil. Infolgedessen werden weniger Männer, dafür umso mehr Frauen diese Versicherung abschließen. Dadurch steigt das Risiko des Versicherers. Er muss künftig mit höheren Kosten rechnen, die natürlich auf die Kunden umgelegt werden. Und da sich die genaue Entwicklung nicht absehen lässt, muss der Versicherer genügend Puffer einplanen. Nicht zu vergessen die Kosten, die die Umstellung auf die neuen Unisex-Tarife verursacht. Auch die landen beim Kunden. Die Unisex-Tarife werden damit keineswegs mittig, sondern nahe an den bislang höheren Beiträgen liegen. Für die Gruppe mit dem höheren Risiko sinken die Versicherungsbeiträge zwar geringfügig. Für die Gruppe mit dem geringeren Risiko wird es hingegen erheblich teurer, Stichproben zufolge bis über 50 Prozent. In Summe erhöhen die Unisex-Tarife die Versicherungskosten für alle. Betroffen sind alle personenbezogenen Versicherungen, in denen das Geschlecht bisher relevanter Risikofaktor war. Für Männer werden private Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen teurer, während Frauen künftig für Lebens-, Unfall- und Kfz-Haftpflichtversicherungen mehr zahlen müssen. Unisex-Tarife gelten nur für Neuverträge, die ab dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden. Laufende Verträge sind nicht betroffen. Vorsicht ist geboten, wenn Kunden laufende Verträge ändern. Dies kann unter Umständen als Neuabschluss gelten. Wo die neuen Unisex-Tarife Kunden günstiger kommen, bieten Versicherungen auch den Wechsel aus laufenden Verträgen in einen Unisex-Tarif an. Prüfen Sie dabei aber, ob die neuen Konditionen auch wirklich günstiger sind und Ihre Leistungen erhalten bleiben. Lesen Sie weiter: EEG-Umlage treibt Stromkosten in die Höhe |
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