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Wer privat für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorsorgt, erhält vom Staat künftig einen kleinen Zuschuss: Mit dem "Pflege-Bahr" will die Bundesregierung ab 2013 Pflegetagegeldversicherungen fördern.
Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter. Und nicht selten bringt das Alter auch Pflegebedürftigkeit mit sich. Eigentlich gibt es dafür bereits seit 1995 die soziale Pflegeversicherung. Die kommt aber, ähnlich einer Teilkaskoversicherung, meist nur für einen Teil der Pflegekosten auf. Den Rest muss der Pflegebedürftige selbst zahlen. Diese "Pflegelücke" kann nicht nur die eigenen Ersparnisse aufzehren, sondern auch die der Angehörigen. Denn die müssen zahlen, wenn das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht mehr ausreicht.
Um die Pflegelücke zu schließen, will die Bundesregierung ihre Bürger nun verstärkt zu privater Zusatzvorsorge motivieren: Mit dem Pflege-Bahr (benannt nach dem derzeitigen Gesundheitsminister) sollen private Pflegetagegeldversicherungen ab 2013 nach Art der Riester-Rente staatlich gefördert werden.
So funktioniert der Pflege-Bahr
Der Pflege-Bahr verspricht ab dem 1. Januar 2013 einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro im Monat beim Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 10 Euro im Monat, und eine Mindestleistung von 600 Euro monatlich in Pflegestufe III.
Der Pflege-Bahr soll jedem offen stehen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Antragsteller müssen nur volljährig und dürfen nicht bereits pflegebedürftig oder in Pflegestufe 0 sein. Nach Plan der Bundesregierung dürfen die Versicherer niemanden aus gesundheitlichen Gründen abweisen und auch keine Risikozuschläge verlangen.
Für wen kann sich der Pflege-Bahr lohnen, wer kommt anders günstiger weg?
Das klingt zunächst gut, der Pflege-Bahr hat aber Schwachstellen: Die Vorgabe, praktisch jeden aufzunehmen, macht die Risikokalkulation für Versicherer schwierig. Sie müssen mit schwer vorhersehbaren Ausgaben rechnen, und entsprechend von vornherein hohe Prämien für alle veranschlagen. Hinzu kommen höhere Verwaltungskosten durch die staatliche Förderung. Kritiker befürchten deshalb, dass die 5 Euro vom Staat gar nicht erst beim Verbraucher ankommen werden.
Unterm Strich werden Pflege-Bahr-Policen wohl erheblich teurer werden als ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen – bei gleicher Leistung. Wer also jung und gesund genug ist, kommt mit einer klassischen ungeförderten Pflegetagegeldversicherung wahrscheinlich günstiger weg. Von Vorteil wird der Pflege-Bahr hingegen für Menschen mit Vorerkrankungen sein, die andernfalls gar keine Pflegezusatzversicherung bekämen – und die es sich leisten können.
Bedenken Sie dabei, dass die Beiträge zu allen Pflegezusatzversicherungen in der Regel lebenslang gezahlt werden müssen, wenn der Versicherungsschutz bestehen bleiben soll. Sie sind also auch dann noch weiter beitragspflichtig, wenn Sie eines Tages in Rente gehen, und selbst dann, wenn der Versicherungsfall eintreten und Sie pflegebedürftig werden sollten. Erst in Pflegestufe III erlassen viele Versicherer ihren Kunden die Beiträge.
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