Anlegen & Sparen
Börse
Kredit & Finanzierung
Vorsorge
Zahlungsverkehr
Wohnen
Steuern
Arbeit & Soziales
Auto
Sonstige
Einstellungen
Zinsrechner
einmalige Geldanlage
Zuwachssparen
steigende Zinssätze
Sparrechner
regelmäßig anlegen
Bonussparen
Sparplan mit Bonusprämie
Zinseszinstabelle
Guthabenentwicklung
Fondsrechner
Fondssparen
Aktienrechner
Geldanlage in Aktien
Bond- / Anleiherechner
Anleihen, Renten, Bonds
Tradingrechner
Leben als Daytrader
Gewinn-Verlust
Ausgleichsrechner
Jahres-/Gesamtrendite
Gewinn- und Verlustraten
Kreditrechner
für Annuitätendarlehen
Tilgungsrechner
für Tilgungsdarlehen
Hypothekenrechner
Hypothekendarlehen
Darlehensrechner
taggenaue Berechnung
Tilgungsaussetzung
Darlehen mit Geldanlage
Leasingrechner
Auto-Leasing
Autofinanzierung
Barrabatt oder Händlerkredit
Mietrechner
Wohnungsmiete
Sparbuch-Rechner
unregelmäßige Einzahlung
Tagesgeldrechner
Zinsen für Tagesgeld
Festgeldrechner
monatsweise anlegen
Girorechner
Konto nachbilden
Dispo-Rechner
Dispozinsen für Dispokredit
Renditerechner
Renditeberechnung
Unterjährige Verzinsung
Effektivzinsrechner
Entnahmeplan
Rente aus Kapitalvermögen
Vorsorgerechner
Sparplan mit Entnahmeplan
Immobilienrechner
Was darf das Haus kosten?
Kaufen oder Mieten?
Günstiger wohnen
Immobilien-
Kapitalanlage-Rendite
Verzugszinsrechner
Verzugszinsen
Zinstagerechner
Zinsmethoden
Inflationsrechner
Kaufkraftverlust
Bargeldrechner
Münzzähler
Taschenrechner
Grundrechenarten
Prozentrechner
Prozentrechnung
Rabattrechner
Rabatte berechnen
Skontorechner
Lohnt sich Skonto?
Dreisatzrechner
Dreisatz berechnen
Spritrechner
Benzinverbrauch
Autokosten-Rechner
Kfz-Kosten vergleichen
Lebensversicherung
Renditerechner
Rentenversicherung
Renditerechner
Einkommensteuer
Steuerrechner 2024 & früher
Einkommensteuer
im Jahresvergleich
Einkommensteuer
Tabelle nach Einkommen
Gehaltsrechner 2024
Nettolohn berechnen  
Stundenlohnrechner
Stundenlohn berechnen
Bausparrechner
Bausparvertrag berechnen
Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge
Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer berechnen
Grunderwerbsteuer
Grundstückskauf
Grundsteuer-Rechner
Steuer aufs Grundstück
Gewerbesteuer
auf Gewerbeertrag
AfA-Rechner
Abschreibung berechnen
Kraftfahrzeugsteuer
Kfz-Steuer berechnen
Bankleitzahlen
Bank- und BLZ- / BIC-Suche
Vorschusszinsen
Guthaben vorzeitig abheben
Währungsrechner
Währungen umrechnen
Elterngeld-Rechner
Entgeltersatz
Statistik-Rechner
Summe, Durchschnitt & Co.
Zufallsgenerator
Zufallszahlen generieren
Haushaltsrechner
Einkünfte und Ausgaben
Stromrechner
Stromkosten berechnen
Handy-Tarifrechner
Mobilfunk-Kosten
Versicherungsrechner
für Sachversicherungen
Solidaritätszuschlag
Soli-Ersparnis 2021


Ganz neu ab 2013: Der Pflege-Bahr

ONLINE-FINANZRECHNER
Lohn- und Gehaltsrechner

Lohn- und Gehaltsrechner

Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.

Gehaltsrechner


Rendite einer Rentenversicherung

Rendite einer Rentenversicherung

Eine Rentenversicherung garantiert Ihnen eine lebenslange Rente. Dieser Renditerechner berechnet die erzielte Rendite in Abhängigkeit der angenommenen Rentenzahlungsdauer.

Rendite-Rechner für die Rentenversicherung


Rabattrechner

Rabattrechner

Der Rabattrechner ermittelt wahlweise den ermäßigten Preis, den prozentualen Rabatt oder den Basispreis, wenn zwei der drei Größen gegeben sind.

Rabattrechner


Wer privat für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorsorgt, erhält vom Staat künftig einen kleinen Zuschuss: Mit dem "Pflege-Bahr" will die Bundesregierung ab 2013 Pflegetagegeldversicherungen fördern.

Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter. Und nicht selten bringt das Alter auch Pflegebedürftigkeit mit sich. Eigentlich gibt es dafür bereits seit 1995 die soziale Pflegeversicherung. Die kommt aber, ähnlich einer Teilkaskoversicherung, meist nur für einen Teil der Pflegekosten auf. Den Rest muss der Pflegebedürftige selbst zahlen. Diese "Pflegelücke" kann nicht nur die eigenen Ersparnisse aufzehren, sondern auch die der Angehörigen. Denn die müssen zahlen, wenn das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht mehr ausreicht.


Um die Pflegelücke zu schließen, will die Bundesregierung ihre Bürger nun verstärkt zu privater Zusatzvorsorge motivieren: Mit dem Pflege-Bahr (benannt nach dem derzeitigen Gesundheitsminister) sollen private Pflegetagegeldversicherungen ab 2013 nach Art der Riester-Rente staatlich gefördert werden.

So funktioniert der Pflege-Bahr

Der Pflege-Bahr verspricht ab dem 1. Januar 2013 einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro im Monat beim Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 10 Euro im Monat, und eine Mindestleistung von 600 Euro monatlich in Pflegestufe III.

Der Pflege-Bahr soll jedem offen stehen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Antragsteller müssen nur volljährig und dürfen nicht bereits pflegebedürftig oder in Pflegestufe 0 sein. Nach Plan der Bundesregierung dürfen die Versicherer niemanden aus gesundheitlichen Gründen abweisen und auch keine Risikozuschläge verlangen.

Für wen kann sich der Pflege-Bahr lohnen, wer kommt anders günstiger weg?

Das klingt zunächst gut, der Pflege-Bahr hat aber Schwachstellen: Die Vorgabe, praktisch jeden aufzunehmen, macht die Risikokalkulation für Versicherer schwierig. Sie müssen mit schwer vorhersehbaren Ausgaben rechnen, und entsprechend von vornherein hohe Prämien für alle veranschlagen. Hinzu kommen höhere Verwaltungskosten durch die staatliche Förderung. Kritiker befürchten deshalb, dass die 5 Euro vom Staat gar nicht erst beim Verbraucher ankommen werden.

Unterm Strich werden Pflege-Bahr-Policen wohl erheblich teurer werden als ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen – bei gleicher Leistung. Wer also jung und gesund genug ist, kommt mit einer klassischen ungeförderten Pflegetagegeldversicherung wahrscheinlich günstiger weg. Von Vorteil wird der Pflege-Bahr hingegen für Menschen mit Vorerkrankungen sein, die andernfalls gar keine Pflegezusatzversicherung bekämen – und die es sich leisten können.

Bedenken Sie dabei, dass die Beiträge zu allen Pflegezusatzversicherungen in der Regel lebenslang gezahlt werden müssen, wenn der Versicherungsschutz bestehen bleiben soll. Sie sind also auch dann noch weiter beitragspflichtig, wenn Sie eines Tages in Rente gehen, und selbst dann, wenn der Versicherungsfall eintreten und Sie pflegebedürftig werden sollten. Erst in Pflegestufe III erlassen viele Versicherer ihren Kunden die Beiträge.

Lesen Sie weiter: Die Elektronische Lohnsteuerkarte kommt