Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2025 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Der Vorsorgerechner kombiniert einen Sparplan mit einem Entnahmeplan und berechnet wahlweise Sparrate, Ansparzeit, Rente, Rentendauer, Anspar- oder Entnahmedynamik, Anfangs- oder Restkapital.
Der Entnahmeplan-Rechner ermittelt für zeitlich befristete oder ewige Rente wahlweise die regelmäßige Rentenentnahme, Dynamik, Zinssatz, Kapitalvermögen, Restkapital oder Rentendauer.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Sie finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten, die dadurch Versorgungsansprüche erwerben.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind prinzipiell alle Arbeitnehmer pflichtversichert, ebenso Angestellte im öffentlichen Dienst, Auszubildende und Praktikanten, auch im Krankenstand, während Erziehungs- und Pflegezeiten, sowie beim Bezug von Arbeitslosengeld I. Auch einige selbständige Berufsgruppen und Freiberufler sind pflichtversichert. Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig versichern.
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten. Hinzu kommen Bundeszuschüsse.
Beiträge und Rentenansprüche
Für pflichtversicherte Mitglieder gilt ein fester monatlicher Beitragssatz (derzeit 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens), der an die Rentenkasse entrichtet wird. Dabei zahlt der Arbeitnehmer selbst nur die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Der Beitragssatz wird nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze, erhoben. Übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, erhöhen sich die Beiträge nicht mehr weiter.
Ausnahmen: Für Künstler und Publizisten zahlt die Künstlersozialversicherung den Arbeitnehmeranteil. Für Empfänger von Arbeitslosengeld I zahlt die Arbeitsagentur die vollständigen Beiträge. Während Erziehungszeiten zahlt der Staat die Beiträge, und während Pflegezeiten die Pflegeversicherung. Freiwillig versicherte Mitglieder und versicherungspflichtige Selbständige müssen ihre Beiträge allein zahlen.
Durch die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt der Versicherte eine Anwartschaft, d.h. Anspruch auf Rentenzahlungen. Die gesetzliche Rente wird immer als monatliche Leibrente gezahlt, deren Höhe von der Höhe und Dauer der Beitragszahlungen sowie der Art der Rente abhängt; mehr dazu unter Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
2005 wurde für die gesetzliche Rente eine nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das heißt, der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlungen erhöht sich schrittweise, bis 2040 die Rente schließlich vollständig versteuert werden muss. Dafür werden bis 2025 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise vollständig steuerfrei gestellt.