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Die Elektronische Lohnsteuerkarte kommt

Nach mehreren Verzögerungen soll die Elektronische Lohnsteuerkarte 2013 nun tatsächlich eingeführt werden. Künftig werden alle für die Lohnsteuer relevanten Daten zentral gespeichert und können elektronisch abgerufen werden.

Damit hat die alte Lohnsteuerkarte aus Papier nach nunmehr 87 Jahren bald ausgedient. Das letzte Exemplar seiner Art, 2010 ausgestellt, galt kurzerhand auch für die Folgejahre, nachdem die Umstellung auf die Elektronische Lohnsteuerkarte immer wieder verschoben wurde.


Unter der Bezeichnung "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale" (ELStAM) werden künftig alle für die Lohnsteuer wichtigen Daten, die vorher auf der Papierkarte standen, beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Das betrifft etwa die Steuerklasse, Kirchensteuermerkmale, Kinderfreibeträge und sonstige vom Finanzamt gewährte Freibeträge.

Arbeitgeber können die Daten der Elektronischen Lohnsteuerkarte ab Januar 2013 für die Lohnabrechnung direkt online abrufen. Dazu müssen Arbeitnehmer ihnen bei Beschäftigungsbeginn nur noch ihre Steuer-Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mitteilen, und ob es sich um die Haupt- oder Nebentätigkeit handelt. Die Daten der Elektronischen Lohnsteuerkarte können nur die jeweils aktuellen Arbeitgeber einsehen.

Was es bei der Elektronischen Lohnsteuerkarte zu beachten gilt

Für den Umstieg auf die Elektronische Lohnsteuerkarte gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2013. Arbeitgeber müssen also erst im Laufe des Jahres, bis spätestens Dezember, auf das neue System wechseln.

Die Daten Ihrer eigenen Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) können Sie auf der Internetseite von ElsterOnline einsehen, nachdem Sie sich dort registriert haben, oder sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt ausdrucken lassen. Eine Überprüfung lohnt sich, für den Fall, dass die Daten nicht korrekt übertragen wurden.

Freibeträge müssen mit Einführung der Elektronischen Lohnsteuerkarte nun wieder jährlich neu beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dies sollten Sie tun, bevor Ihr Arbeitgeber auf das neue System umstellt. Das Antragsformular auf Lohnsteuerermäßigung finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen. Ausgenommen sind längerfristig gültige Freibeträge für Hinterbliebene oder Menschen mit Behinderung, sowie Kinderfreibeträge, die für mehrere Jahre gewährt wurden.

Änderungen bei den Lohnsteuerdaten laufen künftig ausschließlich über die Finanzämter. Alle melderechtlichen Änderungen (wie die Geburt eines Kindes, Heirat, Kirchenaustritt oder Umzug) teilen die Gemeinden den Finanzämtern nun automatisch mit. Änderungen der Steuerklasse, sowie bei Kinderfreibeträgen müssen Arbeitnehmer direkt ihrem Finanzamt melden.

Die alte Lohnsteuerkarte von 2010 darf noch eine allerletzte Ehrenrunde drehen. Arbeitgeber brauchen sie noch einmal für den Einstieg in das neue System. Auch wenn Arbeitnehmer 2013 oder 2014 ihren Arbeitgeber wechseln, müssen sie die alte Papierkarte noch einmal vorlegen, selbst wenn der neue Arbeitgeber schon umgestiegen ist. Die alte Lohnesteuerkarte ist deshalb bis Ende 2014 aufzubewahren. Danach hat sie dann endgültig ausgedient.

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