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Rechner zur Grundsteuer

Rechner zur Grundsteuer

Der Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.

Grundsteuer-Rechner


Rechner zur Grunderwerbsteuer

Rechner zur Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet die beim Grundstückskauf oder Immobilienerwerb je nach Bundesland anfallende Grunderwerbsteuer (GrESt).

Grunderwerbsteuer-Rechner


Grundsteuer zahlt, wer Eigentümer eines Grundstücks ist – mit oder ohne Bebauung. Mieter zahlen sie über die Nebenkosten.

Damit schließt sich die Grundsteuer nahtlos an die Grunderwerbsteuer an: Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Erwerb von Grundeigentum erhoben, die Grundsteuer ist anschließend regelmäßig für den Besitz fällig. Grundstückseigentümer zahlen sie direkt, Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Rechtlich werden dabei zwei unterschiedliche "Tatbestände" besteuert (Erwerb vs. Besitz) – es handelt sich also nicht um Doppelbesteuerung, aber um ein gutes Beispiel für staatliche Kreativität in der Frage, was man so alles besteuern kann.


Während die Grunderwerbsteuer an die Bundesländer geht (Ländersteuer), fließt die Grundsteuer an die Gemeinden (Gemeindesteuer) – die ihre Höhe maßgeblich selbst beeinflussen können.

Gemeinden entscheiden über die Höhe ihrer Grundsteuer

Die Grundsteuer wird über einen sog. Einheitswert festgelegt. Der soll den Wert des jeweiligen Grundstücks bemessen – ist allerdings so veraltet, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Trotz des Urteils darf der Einheitswert aber noch bis 2024 verwendet werden; für Eigentümer ändert sich also vorerst nichts.

Für die Grundsteuer wird der Einheitswert zunächst stark herunter gerechnet; das geschieht über eine Messzahl, die von der Nutzung und Bebauung des Grundstücks abhängt. Heraus kommt ein Messbetrag von (je nach Grundstück) mehreren zehn bis hunderten Euro.

Jetzt kommen die Gemeinden ins Spiel: Die dürfen nun noch ihren eigenen Hebesatz anrechnen – einen Prozentsatz von mehreren hundert Prozent, mit dem der Betrag wieder ein Stück angehoben wird. Heraus kommt die jährliche Grundsteuer.

Dieses Verfahren (erst runter- dann wieder hochrechnen) ermöglicht eine bundeseinheitliche Steuerregelung, gibt den Gemeinden aber gleichzeitig die wichtigste Stellschraube in die Hand.

Grundsteuer berechnen

Grundsteuer A und B – und Kirchensteuer

Die Grundsteuer ist unterteilt in Grundsteuer A für agrarisch (Forst- und Landwirtschaft) und Grundsteuer B für baulich (Grundstücke, die bebaut sind oder werden sollen). Die Gemeinden wenden für Grundsteuer A und B verschiedene Hebesätze an; die Berechnung selbst ist aber gleich.

Regional wird auf die Grundsteuer noch Kirchensteuer berechnet: Die Kirchen-Grundsteuer, in Höhe von meist 10 Prozent des Grundsteuer-Messbetrags – ein Überbleibsel des "Zehnten", der ältesten Form der Kirchensteuer.

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Steuer - Konsum