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Einnahmequelle des Staates Kfz-SteuerONLINE-FINANZRECHNER
Die Kfz-Steuer ist eine jährlich zu zahlender Steuer auf das Halten von Kraftfahrzeugen – egal ob Ato, Motorrad oder LKW. Der Kfz-Steuer unterliegen praktisch alle Kraftfahrzeuge, vom Motorrad über Autos bis hin zu Lastwagen. Auch Anhänger wie z.B. Wohnwagen sind steuerpflichtig. Kfz-Steuer wird auf das Halten eines Kraftfahrzeugs erhoben. Die Steuerpflicht beginnt in der Regel mit der Zulassung zum Straßenverkehr. Wer sein Auto also einfach nur ohne Zulassung in der Garage stehen lässt, zahlt darauf noch keine Kfz-Steuer. Wird das Auto abgemeldet, endet die Steuerpflicht. Seit 2009 fließt die Kfz-Steuer an den Bund, zuvor an die Bundesländer. Die Kfz-Steuer bringt dem Staat aber nicht nur Steuereinnahmen; sie dient gleichzeitig als Lenkungssteuer, die angesichts der stetig wachsenden Zahl an Fahrzeugen dafür sorgen soll, dass sich die Umweltbelastung in Grenzen hält: Die Kfz-Steuer wird für jedes Fahrzeugmodell individuell festgelegt und ist umso höher, je mehr Schadstoffe das Fahrzeug ausstößt. Je neuer das Fahrzeug ist, desto strengere Grenzwerte gelten dabei. Dies gilt insbesondere für PKW, die über 80 Prozent der Kraftfahrzeuge stellen. Autofahrern soll dies einen finanziellen Anreiz geben, Fahrzeuge mit geringerer Schadstoffemission zu kaufen; Herstellern, entsprechende Modelle auf den Markt zu bringen.(*) Für PKW richtet sich die Kfz-Steuer nach dem Hubraum (wobei Dieselmotoren höher besteuert sind als Benziner), dem CO2-Ausstoß, und bei älteren Autos nach der Schadstoffklasse. Autos, die mindestens 30 Jahre alt sind, können als Oldtimer eine Steuervergünstigung bekommen. Für andere Kfz-Klassen richtet sich Kfz-Steuer u.a. nach dem Hubraum (Motorräder), weiteren Schadstoff- bzw. Geräuschemissionen (LKW), dem zulässigen Gesamtgewicht (Anhänger, LKW) und der zulässigen Gesamtmasse (Wohnmobile, Elektroautos). Kfz-steuerbefreite oder vergünstigte KraftfahrzeugeUnter bestimmten Voraussetzungen können Fahrzeuge von der Kfz-Steuer ausgenommen sein. Dazu gehören land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger mit sehr begrenzter Einsatzmöglichkeit (wie Pferdehänger). Hier zeigt ein grünes Kennzeichen die Steuerfreiheit. Mofas und andere Leichtkrafträder sind zulassungs- und Kfz-steuerfrei. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, die nur für einen Teil des Jahres zugelassen sind, zahlt der Halter auch nur für diesen Zeitraum Kfz-Steuer. Auch für besonders schadstoffarme Fahrzeuge gab und gibt es immer wieder Steuervergünstigungen: So sind Elektroautos mit Erstzulassung bis 2015 ganze 10 Jahre Kfz-steuerfrei, Elektroautos mit späterer Erstzulassung immerhin noch 5 Jahre. Anschließend bleiben sie steuervergünstigt. (*) So der Plan. In der Realität kam es mehrfach zu massiven Manipulationen der Abgaswerte durch Autohersteller. Zugleich geht der Trend zu immer größeren, schwereren und stärker motorisierten Autos im SUV-Format – mit entsprechend hohem Treibstoffverbrauch und Schadstoffausstoß. Lesen Sie weiter: Vermögenssteuer |
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