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Einnahmequelle des Staates EinkommensteuerONLINE-FINANZRECHNER
Der Staat verdient mit: Über die Einkommensteuer wird Arbeits- und anderes Einkommen besteuert. Mit rund einem Drittel der gesamten Steuereinnahmen ist die Einkommensteuer (ESt) eine der wichtigsten Steuerquellen in Deutschland. Weil so viel Geld reinkommt, wird die Einkommensteuer unter Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt (sog. Gemeinschaftssteuer). Dass die Einkommensteuer so viel Geld bringt, liegt daran, dass sie praktisch jeder zahlen muss: Steuerpflichtig ist jede natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die Einkünfte hat, egal woher. Personen, die zwar im Ausland leben, aber Einkünfte im Inland haben, sind beschränkt steuerpflichtig. Einkommensteuer wird aber nur auf einen Teil des Einkommens erhoben: Das zu versteuernde Einkommen (gerechnet wird pro Jahr), denn die Einkommensteuer soll niemandem das Nötigste zum Leben nehmen(*). Steuerpflichtige dürfen deshalb eine ganze Reihe Ausgaben von ihren Einnahmen abziehen, soweit sie im gleichen Jahr angefallen sind. Dazu gehören Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, Aufwendungen für die Altersvorsorge, Unterhaltsleistungen, Pflegeaufwendungen für Angehörige, Kinderfreibeträge, bestimmte Gesundheitskosten und Sozial- und andere Versicherungsbeiträge in gewissem Umfang. Was übrig bleibt, bildet das zu versteuernde Jahreseinkommen. Das wird aber immer noch nicht komplett versteuert, denn jeder Steuerpflichtige hat einen Grundfreibetrag, über den ein bestimmtes Grundeinkommen steuerfrei bleibt; aus den gleichen Gründen wie oben. Ehe- und Lebenspartner und können ihr Einkommen zusammenrechnen und zusammen veranlagen lassen (Ehegattensplitting). Einkommensteuer berechnen, nach Jahr Nur Einkommen, das darüber hinaus geht, wird effektiv besteuert – aber nicht alles gleich, denn auf niedrigere Einkommensanteile werden niedrigere Steuersätze angewandt, auf höhere Einkommensanteile höhere. Dazwischen steigt der Steuersatz langsam von anfänglich 14 Prozent (Eingangssteuersatz) auf maximal 45 Prozent (Spitzensteuersatz, nur für hohe Einkommensanteile, siehe Reichensteuer) an. Einkommensteuer berechnen: Tabelle für verschiedene Einkommensbereiche Die Einkommensteuer folgt dabei einen sog. linear-progressiven Tarif mit fünf Tarifzonen. Die werden jedes Jahr neu berechnet, sodass sich der Steuerbetrag bei gleich bleibendem Einkommen mit jedem Jahr etwas ändert, und bei steigendem Einkommen nicht unbedingt proportional mit ansteigt. Einkommensteuer im Jahresvergleich berechnen Vorauszahlung und SteuererklärungBei der Einkommensteuer sind Vorauszahlungen üblich. Denn obwohl sie eigentlich eine jährliche Steuer ist, hat der Fiskus seine Steuereinnahmen lieber schon im laufenden Jahr und stückweise sicher, als erst nach Jahresende alles auf einmal. Selbständige müssen deshalb vierteljährlich Vorauszahlungen leisten, Arbeitnehmer sogar monatlich in Form der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber direkt von ihrem Bruttogehalt ans Finanzamt abzuführen hat. Lohnsteuer und Nettogehalt berechnen Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird nach Jahresablauf die tatsächliche Einkommensteuerschuld bestimmt. Je nach bereits geleisteten Vorauszahlungen kann es dann zu einer Steuerrückzahlung oder zur Nachforderung kommen. Besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer der Arbeitnehmer und die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge). Solidaritätszuschlag und KirchensteuerSolidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden als Zuschlagsteuern auf die Einkommensteuer erhoben: Mit dem Solidaritätszuschlag kommen noch einmal 5,5 Prozent, mit der Kirchensteuer 8 bzw. 9 Prozent vom bereits errechneten Einkommensteuerbetrag zur Einkommensteuer hinzu. Gewerbesteuer und EinkommensteuerEinzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft dürfen ihre Gewerbesteuer auf ihre tarifliche Einkommensteuer anrechnen. Dabei dürfen sie seit 2008 das bis zu 3,8-fache ihres Gewerbesteuer-Messbetrags von der Einkommensteuer abziehen, soweit sie sich aus Einkünften aus dem betreffenden Gewerbebetrieb ergibt. (*) Das war früher anders: Beim "Zehnt", der mittelalterlichen Urform der Einkommensteuer, hatten Steuerpflichtige grundsätzlich zehn Prozent ihrer gesamten Einnahmen oder Erträge abzugeben. Da konnte es durchaus passieren, dass den Menschen danach selbst nicht mehr genug zum Leben blieb. Das soll die Einkommensteuer mit all ihren Regelungen und Tarifstufen heute verhindern. Lesen Sie weiter: Lohnsteuer |
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