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Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer – und regional zur Grundsteuer –, die von Religionsgemeinschaften erhoben werden kann.

Nicht alle Religionsgemeinschaften erheben Kirchensteuer: In Deutschland sind dies hauptsächlich die Evangelische Kirche, die Römisch-Katholische und die Alt-Katholische Kirche. Für sie stellt die Kirchensteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen dar. Steuerpflichtig sind alle Mitglieder dieser Kirchen.


Die Kirchensteuer ist als Zuschlagsteuer gestaltet, ähnlich wie der Solidaritätszuschlag. Das heißt: Als Bemessungsgrundlage dient eine andere Steuer, hier die Einkommensteuer mitsamt ihren Erhebungsformen. Dazu zählen die Lohnsteuer (weshalb die Konfession auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist) und die Kapitalertragsteuer. Regional wird auch der Grundsteuer Kirchensteuer zugeschlagen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Rechnet man das auf das zu versteuernde Einkommen um, ergibt sich eine Steuerlast von maximal 3,6 Prozent (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 4,05 Prozent (alle anderen Bundesländer).

Für Arbeitnehmer führt der Arbeitgeber die Kirchensteuer beim Lohnsteuerabzug direkt mit ans Finanzamt ab. Für Anleger berechnen seit 2015 auch Banken und andere zum Steuerabzug berechtigte Stellen Kirchensteuer, die auf die Kapitalertragsteuer entfällt, gleich mit und führen sie ans Finanzamt ab. In diesen Fällen muss sich der Steuerpflichtige nicht selbst um die Versteuerung kümmern. Das Finanzamt leitet die Kirchensteuer an die zugehörigen Kirchen weiter.

Wo Kirchensteuer auf die Grundsteuer erhoben wird, beträgt die Kirchen-Grundsteuer üblicherweise 10 Prozent des Grundsteuer-Messbetrags. Sie ist zusammen mit der Grundsteuer zu zahlen.

Keine Freigrenze, aber absetzbar

Die Kirchensteuer bietet, anders als der Solidaritätszuschlag, keine Freigrenze. Wer einer steuererhebenden Kirche angehört und Einkommensteuer zahlt, zahlt automatisch auch Kirchensteuer. Wer Kinder hat, bekommt dabei aber seine Kinderfreibeträge angerechnet.

Bei sehr hohem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Kirchensteuer kappen zu lassen, sodass ein bestimmter Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens nicht überschritten wird. Dieser Kappungssatz liegt je nach Bundesland zwischen 2,75 und 3,5 Prozent. In einigen Bundesländern wird die Kappung automatisch angewandt, in anderen muss sie separat beantragt werden. In Bayern ist keine Kappung möglich.

Dafür kann die Kirchensteuer im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Das führt wieder zu einer gewissen Steuerersparnis.

Wichtig für Sparer

Bei Anlageprodukten, bei denen Kapitalertragsteuer direkt durch die Bank (oder andere abzugsberechtigte Stelle) abgeführt wird, wird diese Steuerminderung bereits mit berücksichtigt. Dabei ergibt sich durch Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer eine Steuerbelastung in Höhe von 27,995 Prozent bei 9-prozentiger Kirchensteuer, bzw. in Höhe von 27,819 Prozent bei 8-prozentiger Kirchensteuer.

Alle Spar- und Anlagerechner auf Zinsen-berechnen.de können den passenden Steuerabzug direkt mit berücksichtigen.

Das bedeutet: Kirchensteuer, die auf entsprechende Kapitalerträge entfällt, kann in der Steuererklärung nicht noch einmal steuerlich abgesetzt werden. Anders beim Lohnsteuerabzug: Hier wird die Steuerminderung nicht von vornherein eingerechnet. Kirchensteuer, die auf die Lohnsteuer entfällt, kann deshalb als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden.

Mit dem Gehaltsrechner Nettolohn samt Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer aus Bruttolohn berechnen – oder mit dem Einkommensteuerrechner Kirchensteuer aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen berechnen.

Lesen Sie weiter: Kfz-Steuer


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Steuer - Konsum